Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. März 2002, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Tadten aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 45/2002)