Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 2003, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Marz aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 54/2003)