LGBl.Nr. 57/2017
Änderungsvereinbarung betreffend Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor (LGBl.Nr. 57/2017)
- Änderungsvereinbarung betreffend Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor (LGBl.Nr. 57/2017)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- VEREINBARUNG
- gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen geändert wird (Änderungsvereinbarung betreffend Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor)
- „Artikel 3
- Mindestanforderungen für Zwecke der Förderung im Wohnungsneubau
- „Artikel 6
- Förderung umfassender energetischer Wohnhaussanierungen
- „Artikel 8
- Förderung der Sanierung von Heizungsanlagen in Wohngebäuden
- „Artikel 16
- Berichtslegung
- „Artikel 21
- Inkrafttreten und sonstige Schlussbestimmungen der Änderungsvereinbarung