Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel
INHALT
Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel
- Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel
- 1. Ziele und Zweck
- 2. Begriffsbestimmung
- 2.1 Kampfmittel
- 2.2 „Alte“ und „neue“ Kampfmittel
- 2.3 Handfeuerwaffen
- 2.4 Kriegswaffen
- 3. Gefahren durch Kampfmittel, Anzeige- und Ahndungsvorschriften
- 3.1 Gefährdungspotenzial und Risiken
- 3.2 Aufgefundene Kampfmittel, Verständigung der Polizei
- 3.3 Anzeigepflichten, Ahndungsvorschriften
- 4. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
- 4.1 Öffentliche Sicherheit, Sicherheitsbehörden
- 4.2 Verantwortung der Grundstückseigentümer
- 4.3 Verdacht auf Kampfmittel
- 5. Kampfmittelbeseitigungsdienst
- 5.1 Allgemeines
- 5.2 Organisation
- 6. Polizeiliche Maßnahmen beim Fund „alter“ Kampfmittel sowie beim Fund von Handfeuerwaffen und deren Munition
- 6.1 Kampfmittel, die nach Art und Größe keine explosionsgefährlichen Stoffe enthalten, sowie Handfeuerwaffen und deren Munition
- 6.2 Kampfmittel, die nach Art und Größe explosionsgefährliche Stoffe enthalten und nicht unter die Nrn. 6.1 oder 6.3 fallen (z.B. Artillerie- und Mörsergranaten, Handgranaten)
- 6.3 Kampfmittel, die nach Art und Größe größere Mengen explosionsgefährlicher Stoffe enthalten (z.B. Bomben, Luftminen) oder deren Art und Größe nicht erkennbar ist
- 6.3.1 Gefahrenbereich, Räumung, Sicherheitsmaßnahmen
- 6.3.2 Beseitigung der Explosionsgefahr, Abtransport des Kampfmittels
- 6.4 Strafbare Handlungen
- 7. Polizeiliche Maßnahmen beim Fund „neuer “ Kampfmittel
- 8. Vorgehen bei möglicherweise kampfmittelbelasteten Grundstücken
- 8.1 Verantwortung der Grundstückseigentümer
- 8.2 Recherchen, Gefahrenbewertung
- 8.3 Maßnahmen
- 9. Bebauung von Grundstücken
- 9.1 Baumaßnahmen
- 9.2 Baugenehmigung, Bauleitplanung
- 10. Internetseite, Adressen von Fachfirmen
- 11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Vorschriften
Feedback