WHG
INHALT
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts1)2) (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums
- § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
- Kapitel 2
- Bewirtschaftung von Gewässern
- Abschnitt 1
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
- § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
- § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
- § 8 Erlaubnis, Bewilligung
- § 9 Benutzungen
- § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
- § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
- § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
- § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
- § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission
- § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
- § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
- § 15 Gehobene Erlaubnis
- § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
- § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns
- § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
- § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
- § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse
- § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
- § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
- § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
- § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte
- Abschnitt 2
- Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
- § 25 Gemeingebrauch
- § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch
- § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
- § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
- § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
- § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele
- § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
- § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer
- § 33 Mindestwasserführung
- § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
- § 35 Wasserkraftnutzung
- § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
- § 37 Wasserabfluss
- § 38 Gewässerrandstreifen
- § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern
- § 39 Gewässerunterhaltung
- § 40 Träger der Unterhaltungslast
- § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
- § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
- Abschnitt 3
- Bewirtschaftung von Küstengewässern
- § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
- § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
- § 45 Reinhaltung von Küstengewässern
- Abschnitt 3a
- Bewirtschaftung von Meeresgewässern
- § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer
- § 45b Zustand der Meeresgewässer
- § 45c Anfangsbewertung
- § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer
- § 45e Festlegung von Zielen
- § 45f Überwachungsprogramme
- § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
- § 45h Maßnahmenprogramme
- § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 45j Überprüfung und Aktualisierung
- § 45k Koordinierung
- § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
- Abschnitt 4
- Bewirtschaftung des Grundwassers
- § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
- § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
- § 48 Reinhaltung des Grundwassers
- § 49 Erdaufschlüsse
- Kapitel 3
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Abschnitt 1
- Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
- § 50 Öffentliche Wasserversorgung
- § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
- § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
- § 53 Heilquellenschutz
- Abschnitt 2
- Abwasserbeseitigung
- § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
- § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung
- § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
- § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer
- § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
- § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
- § 60 Abwasseranlagen
- § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
- Abschnitt 3
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
- § 63 Eignungsfeststellung
- Abschnitt 4
- Gewässerschutzbeauftragte
- § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
- § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten
- § 66 Weitere anwendbare Vorschriften
- Abschnitt 5
- Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
- § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung
- § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung
- § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
- § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren
- § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen
- § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung
- Abschnitt 6
- Hochwasserschutz
- § 72 Hochwasser
- § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
- § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
- § 75 Risikomanagementpläne
- § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
- § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung
- § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
- § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten
- § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
- § 78d Hochwasserentstehungsgebiete
- § 79 Information und aktive Beteiligung
- § 80 Koordinierung
- § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung
- Abschnitt 7
- Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
- § 82 Maßnahmenprogramm
- § 83 Bewirtschaftungsplan
- § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
- § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
- § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
- § 87 Wasserbuch
- § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung
- Abschnitt 8
- Haftung für Gewässerveränderungen
- § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit
- § 90 Sanierung von Gewässerschäden
- Abschnitt 9
- Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
- § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen
- § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer
- § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser
- § 94 Mitbenutzung von Anlagen
- § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
- Kapitel 4
- Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht
- § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten
- § 97 Entschädigungspflichtige Person
- § 98 Entschädigungsverfahren
- § 99 Ausgleich
- § 99a Vorkaufsrecht
- Kapitel 5
- Gewässeraufsicht
- § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht
- § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht
- § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung
- Kapitel 6
- Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
- § 103 Bußgeldvorschriften
- § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen
- § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser
- § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen
- § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen
- § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen
- § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
- Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
- Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
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