BGBl. Nr. 188/1989
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. April 1989 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß einige Worte in der lit. F der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Horn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, gesetzwidrig waren (BGBl. Nr. 188/1989)
- Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. April 1989 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß einige Worte in der lit. F der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Horn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, gesetzwidrig waren (BGBl. Nr. 188/1989)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel