RGBl. Nr. 114/1912
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, dem Minister des Innern und dem Finanzminister vom 11. Juni 1912 über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht. (RGBl. Nr. 114/1912)
- Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, dem Minister des Innern und dem Finanzminister vom 11. Juni 1912 über die Durchführung des Gesetzes, betreffend das Baurecht. (RGBl. Nr. 114/1912)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 6.
- § 7.
- § 9.
- § 10.
- § 11.
- Beispiel für eine Baurechtseinlage.
- A.
- Baurechtseinlage.
- B.
- C.