VeröffentlichungsV 2018
Veröffentlichungsverordnung 2018 – VeröffentlichungsV 2018
- Veröffentlichungsverordnung 2018 – VeröffentlichungsV 2018
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Veröffentlichung der Berichte über die Einräumung von Aktienoptionen
- § 2. Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses zum Rückerwerb eigener Aktien nach § 65 Abs. 1 Z 4, 6 oder 8 AktG sowie eines allfälligen Ermächtigungsbeschlusses zu ihrer Veräußerung
- § 3. Veröffentlichung des Beschlusses über eine andere Art der Veräußerung eigener Aktien als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
- § 4. Veröffentlichung der geplanten Durchführung eines auf § 65 Abs. 1 Z 4, 6 oder 8 AktG gestützten Rückerwerbsprogramms sowie einer geplanten Wiederveräußerung danach erworbener eigener Aktien
- § 5. Veröffentlichung des Rückerwerbsprogramms und/oder der beabsichtigten Veräußerung eigener Aktien
- § 6. Veröffentlichung von Änderungen
- § 7. Veröffentlichung der im Rahmen eines Rückerwerbsprogramms und/oder der Veräußerung eigener Aktien durchgeführten Transaktionen
- § 8. Einschaltung von Tochterunternehmen oder Dritten
- § 9. Verhältnis zur Ad-hoc-Publizität
- § 10. Rückerwerb im Wege eines Übernahmeangebots
- § 11. Sonstige gesetzliche Mitteilungs- und/oder Veröffentlichungspflichten
- § 12. Verweise
- § 13. Inkrafttreten
- § 14. Außerkrafttreten