BGBl. II Nr. 263/2015
Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter (BGBl. II Nr. 263/2015)
- Verordnung der Bundesministerin für Familien und Jugend über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter (BGBl. II Nr. 263/2015)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Verlängerung der höchstzulässigen Studienzeit
- § 2. Allgemeine Voraussetzungen
- § 3. Ausmaß der Verlängerung
- § 4. Dauer der Verlängerung
- § 5. Nachweise
- § 6. Inkrafttreten
- § 7. Außerkrafttreten