UG
Universitätsgesetz 2002 – UG
- Universitätsgesetz 2002 – UG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. Teil Organisationsrecht
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- 1. Unterabschnitt Grundsätze, Aufgaben und Geltungsbereich
- § 1. Ziele
- § 2. Leitende Grundsätze
- § 3. Aufgaben
- § 4. Rechtsform
- § 5. Weisungsfreiheit und Satzungsfreiheit
- § 6. Geltungsbereich
- § 7. Wirkungsbereich der Universitäten
- § 8. Sicherung von Forschungs- und Lehrbereichen
- § 9. Rechtsaufsicht
- § 10. Gesellschaften, Stiftungen, Vereine
- § 11. Universitätsbericht
- 2. Unterabschnitt Finanzierung, Leistungsvereinbarung und Qualitätssicherung
- § 12. Universitätsfinanzierung aus Bundesmitteln
- § 12a. Festlegung der Globalbudgets der Universitäten
- § 12b. Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan
- § 13. Leistungsvereinbarung
- § 13a. Schlichtungskommission
- § 13b. Entwicklungsplan
- § 14. Evaluierung und Qualitätssicherung
- 3. Unterabschnitt Gebarung und Rechnungswesen
- § 15. Gebarung
- § 16. Rechnungswesen und Berichte
- § 17. Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- § 18. Gewerbe- und abgabenrechtliche Stellung der Universitäten
- 2. Abschnitt Leitung und innerer Aufbau der Universität
- 1. Unterabschnitt Bestimmungen für alle Universitäten
- § 19. Satzung
- § 20. Leitung und innere Organisation
- § 20a. Geschlechtergerechte Zusammensetzung von Kollegialorganen
- § 20b. Frauenförderungsplan und Gleichstellungsplan
- § 20c. Interuniversitäre Organisationseinheiten
- § 20d. Interhochschulische Organisationseinheiten
- § 21. Universitätsrat
- § 22. Rektorat
- § 23. Rektorin oder Rektor
- § 23a. Findungskommission
- § 23b. Wiederbestellung der Rektorin oder des Rektors
- § 24. Vizerektorinnen und Vizerektoren
- § 25. Senat
- 2. Unterabschnitt Forschungsförderung, Auftragsforschung und Vollmachten
- § 26. Forschungsförderung und Auftragsforschung
- § 27. Vollmachten
- § 28.
- 3. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für die Klinischen Bereiche der Medizinischen Universitäten bzw. der Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist
- § 29. Organisation
- § 30. Ethikkommission
- § 31. Gliederung des Klinischen Bereichs
- § 32. Leitungsfunktionen im Klinischen Bereich
- § 33. Kostenersatz an den Krankenanstaltenträger
- § 34. Vertreterinnen und Vertreter der Ärzte und Zahnärzte
- § 35. Lehreinrichtungen
- § 35a. Klinisch-Praktisches Jahr
- § 35b. Zahnmedizinisch-Klinisches Praktikum
- 4. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für die Veterinärmedizinische Universität Wien
- § 36. Tierspital
- § 37. Veterinärmedizinische Lehrinstitute und Organisationseinheit für Wildtierkunde und Ökologie
- 5. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für die Katholische und die Evangelische Theologie
- § 38.
- 6. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für die Akademie der bildenden Künste Wien
- § 39. Gemäldegalerie und Kupferstichkabinett
- 7. Unterabschnitt Universitäts-Sportinstitute
- § 40.
- 8. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für die Universität Wien
- § 40a. Institut für Österreichische Geschichtsforschung
- 9. Unterabschnitt Sonderbestimmungen für die Universität für Weiterbildung Krems
- § 40b. Geltungsbereich
- § 40c. Aufgaben
- § 40d. Studien und Organisation
- § 40e. Finanzierung
- 3. Abschnitt Gleichstellung der Geschlechter und Frauenförderung
- § 41. Frauenfördergebot
- § 42. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
- § 43. Schiedskommission
- § 44. Anwendung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
- 4. Abschnitt Verfahren
- § 45. Aufsicht
- § 46. Verfahren in behördlichen Angelegenheiten
- § 47. Säumnis von Organen
- § 48. Zugang zu Informationen und proaktive Veröffentlichungspflicht
- § 49. Haftung
- § 50. Rechtsvertretung
- II. Teil Studienrecht
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 51. Begriffsbestimmungen
- § 52. Einteilung des Studienjahres
- § 53. Aufbewahrung von universitätsspezifischen Daten
- 2. Abschnitt Studien
- § 54. Ordentliche Studien
- § 54a. Erweiterungsstudien
- § 54b. Erweiterungsstudien zur Erweiterung von Lehramtsstudien
- § 54d. Gemeinsame Studienprogramme
- § 54e. Gemeinsam eingerichtete Studien
- § 54f. Studien im Ausland
- § 55. Individuelles Studium
- § 56. Universitätslehrgänge
- § 57. Vorbereitungslehrgänge
- § 58. Curricula
- 3. Abschnitt Studierende
- § 59. Rechte und Pflichten der Studierenden
- § 59a. Mindeststudienleistung
- § 59b. Unterstützungsleistungen seitens der Universität
- § 60. Zulassung zum Studium
- § 61. Zulassungsfristen
- § 62. Meldung der Fortsetzung des Studiums
- § 63. Zulassung zu ordentlichen Studien
- § 63a. Sonderbestimmung für die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien
- § 64. Allgemeine Universitätsreife (Universitätszugang)
- § 64a. Studienberechtigungsprüfung
- § 65. Besondere Universitätsreife
- § 65a. Eignung für Lehramtsstudien und Studien für Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen
- § 65b. Rechtsschutz bei Aufnahmeverfahren
- § 66. Studieneingangs- und Orientierungsphase
- § 67. Beurlaubung
- § 68. Erlöschen der Zulassung zu ordentlichen Studien
- § 69. Abgangsbescheinigung
- § 70. Zulassung zu außerordentlichen Studien
- § 71. Erlöschen der Zulassung zu außerordentlichen Studien
- 3a. Abschnitt Zugangsregelungen im Kontext einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
- § 71a. Ziele
- § 71b. Zulassung zu besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien
- § 71c. Ergänzende Bestimmungen für die Zulassung zu den vom deutschen Numerus Clausus betroffenen Studien
- § 71d. Zulassung zu an einer Universität besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien
- § 71e. Zulassung zu an einer Universität besonders stark nachgefragten Masterstudien
- 4. Abschnitt Beurteilung des Studienerfolgs und Zeugnisse
- § 72. Feststellung und Beurteilung des Studienerfolgs
- § 72a. Gesamtnote
- § 73. Nichtigerklärung von Beurteilungen
- § 74. Zeugnisse
- 4a. Abschnitt Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- § 75. Zulassungs- und Ergänzungsprüfungen
- § 76. Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- § 76a. Sondervorschrift für die Durchführung von Prüfungen mit Mitteln der elektronischen Kommunikation
- § 77. Wiederholung von Prüfungen
- § 78. Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Kompetenzen
- § 79. Rechtsschutz bei Prüfungen
- 5. Abschnitt Bachelorarbeiten, Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen
- § 80. Bachelorarbeiten
- § 81. Diplom- und Masterarbeiten
- § 82. Künstlerische Diplom- und Masterarbeiten
- § 83. Dissertationen und künstlerische Dissertationen
- § 84. Einsicht in die Beurteilungsunterlagen
- § 85. Anerkennung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten
- § 86. Veröffentlichungspflicht
- 6. Abschnitt Akademische Grade
- § 87. Verleihung akademischer Grade
- § 87a. Festlegung akademischer Bezeichnungen für die Absolventinnen und Absolventen von Universitätslehrgängen
- § 88. Führung akademischer Grade
- § 89. Widerruf inländischer akademischer Grade oder akademischer Bezeichnungen
- 7. Abschnitt Nostrifizierung
- § 90.
- 8. Abschnitt Studienbeitragsbestimmungen
- § 91. Studienbeitrag
- § 92. Erlass und Rückerstattung des Studienbeitrages
- 9. Abschnitt Sonderbestimmungen
- § 93. Sonderbestimmungen für die Katholische Theologie
- § 93a. Sonderbestimmungen für das gemeinsame Studium der Humanmedizin an der Universität Linz und der Medizinischen Universität Graz
- III. Teil Angehörige der Universität
- 1. Abschnitt
- § 94. Einteilung
- 2. Abschnitt Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten sowie Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung
- § 95. Forschungsstipendiatinnen und Forschungsstipendiaten
- § 96. Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung
- 3. Abschnitt Wissenschaftliches und künstlerisches Universitätspersonal
- § 97. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
- § 98. Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
- § 99. Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
- § 99a.
- § 100. Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb
- 4. Abschnitt Allgemeines Universitätspersonal
- § 101.
- 5. Abschnitt Privatdozentinnen und Privatdozenten, Habilitation, emeritierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Ruhestand
- § 102. Privatdozentinnen und Privatdozenten
- § 103. Habilitation
- § 104. Emeritierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren im Ruhestand
- 6. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 105. Gewissensfreiheit und Forschungsfreiheit
- § 106. Verwertung von geistigem Eigentum
- IV. Teil Personalrecht
- § 107. Ausschreibung und Aufnahme
- § 108. Rechtsgrundlagen der Arbeitsverhältnisse
- § 108a. Gesetzliche Sonderregelung für Angehörige von Einrichtungen für Gerichtliche Medizin
- § 109. Dauer der Arbeitsverhältnisse
- § 110. Gesetzliche Sonderregelungen zur Arbeitszeit und Arbeitsruhe für das wissenschaftliche und künstlerische Universitätspersonal
- § 111. Gesetzliche Sonderregelungen zur Arbeitsruhe für das allgemeine Universitätspersonal
- § 113. Erweiterter Kündigungs- und Entlassungsschutz
- § 114. Übernahme von öffentlichen Ämtern
- § 115. Pensionskassensystem und betriebliche Kollektivversicherung
- V. Teil Strafbestimmungen
- § 116.
- § 116a. Ghostwriting
- VI. Teil Liegenschaften, Bauwerke, Räumlichkeiten
- § 117. Raumnutzung
- § 118. Mietrechte an Objekten der BIG und anderer Eigentümer
- § 118a. Immobilienbewirtschaftung der Universitäten
- VIII. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- 1. Abschnitt Implementierung der neuen Organisation
- § 120. Gründungskonvent
- § 121. Implementierungsschritte
- 2. Abschnitt Organisation
- § 122. Überleitung der Universitätsangehörigen gemäß UOG 1993 und KUOG
- § 123. Übergangsbestimmungen für Berufungskommissionen, Habilitationskommissionen und besondere Habilitationskommissionen
- § 123a. Übergangsbestimmungen für die Errichtung einer Medizinischen Fakultät
- § 123b.
- 3. Abschnitt Studienrecht
- § 124.
- 4. Abschnitt Überleitung des Personals
- § 125. Beamtinnen und Beamte des Bundes
- § 126. Vertragsbedienstete des Bundes
- § 127. Lehrlinge des Bundes
- § 128. Neuaufnahmen
- § 129. Haftungen des Bundes
- § 130. Forderungen des Bundes gegenüber den Bediensteten
- § 131. Übergang der Dienst- und Naturalwohnungen
- § 132. Wissenschaftliche (Künstlerische) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Ausbildung)
- § 133. Personen in einem besonderen Rechtsverhältnis zum Bund
- § 134. Angestellte im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit
- § 135. Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität
- 5. Abschnitt Übertragung von Rechten und Vermögen
- § 136. Nachfolgeeinrichtungen
- § 137. Übergang von Mietrechten an Liegenschaften, Bauwerken und Räumlichkeiten
- § 138. Rechtsnachfolge bei gemeinsam genutzten Liegenschaften, Bauwerken und Räumlichkeiten
- § 139. Übertragung der im Eigentum des Bundes stehenden Mobilien auf die Universitäten
- § 140. Übertragung der im Eigentum teilrechtsfähiger Einrichtungen der Universitäten und Universitäten der Künste stehenden Immobilien, Mobilien und Rechte auf die Universitäten
- 5a. Abschnitt Vereinigung von Universitäten
- § 140a. Rechtsnachfolge
- § 140b. Übergangsbestimmungen für die Satzung, den Organisations- und den Entwicklungsplan
- § 140c. Übergang von Mietrechten an Liegenschaften, Bauwerken und Räumlichkeiten
- § 140d. Überleitung des Personals
- § 140e. Übergangsbestimmungen für die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- § 140f. Studienrechtliche Übergangsbestimmungen
- § 140g. Sonstige Bestimmungen
- § 140h.
- 6. Abschnitt Budget
- § 141.
- 6a. Abschnitt Zukünftige kapazitätsorientierte, studierendenbezogene Universitätsfinanzierung
- § 141b. Leistungsvereinbarungen für den Zeitraum 2019 bis 2021
- § 141c. Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung
- 7. Abschnitt In-Kraft-Treten und Vollziehung
- § 142. Verweisungen
- § 143. Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften
- § 144. Vollziehung