BGBl. III Nr. 138/2024
Übersetzung (BGBl. III Nr. 138/2024)
- Übersetzung (BGBl. III Nr. 138/2024)
- Langtitel
- Änderung
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1
- Begriffsbestimmungen
- Artikel 2
- Ziel
- Artikel 3
- Grundlegende Verpflichtungen
- Artikel 3a
- Flexible Übergangsregelungen
- Artikel 4
- Informations- und Technologieaustausch
- Artikel 5
- Öffentliches Bewusstsein
- Artikel 6
- Strategien, Politiken, Programme, Maßnahmen und Informationen
- Artikel 7
- Berichterstattung
- Artikel 8
- Forschung, Entwicklung und Überwachung
- Artikel 9
- Einhaltung des Protokolls
- Artikel 10
- Überprüfung durch die Vertragsparteien auf den Tagungen des Exekutivorgans
- Artikel 11
- Beilegung von Streitigkeiten
- Artikel 12
- Anhänge
- Artikel 13
- Anpassungen
- Artikel 13a
- Änderungen
- Artikel 14
- Unterzeichnung
- Artikel 15
- Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Artikel 16
- Verwahrer
- Artikel 17
- Inkrafttreten
- Artikel 18
- Rücktritt
- Artikel 18a
- Beendigung von Protokollen
- Artikel 19
- Verbindliche Wortlaute
- KRITISCHE EINTRAGSRATEN UND KONZENTRATIONEN I. KRITISCHE EINTRAGSRATEN FÜR VERSAUERUNG
- A. Für Vertragsparteien innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs des EMEP
- B. Für Vertragsparteien in Nordamerika
- II. KRITISCHE EINTRAGSRATEN FÜR STICKSTOFF MIT DÜNGENDER WIRKUNG
- A. Für Vertragsparteien innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs des EMEP
- B. Für Vertragsparteien in Nordamerika
- III. KRITISCHE KONZENTRATIONEN FÜR OZON
- A. Für Vertragsparteien innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs des EMEP
- B. Für Vertragsparteien in Nordamerika
- IV. KRITISCHE KONZENTRATIONEN FÜR FEINSTAUB
- A. Für Vertragsparteien innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs des EMEP
- B. Für Vertragsparteien in Nordamerika
- V. KRITISCHE KONZENTRATIONEN FÜR AMMONIAK
- VI. ZUM SCHUTZ VON MATERIALIEN AKZEPTABLE KONZENTRATIONEN VON LUFTSCHADSTOFFEN
- Verpflichtungen zur Emissionsverringerung
- Tabelle 1
- Emissionshöchstmengen für den Zeitraum 2010 bis 2020 für Vertragsparteien, die dieses Protokoll vor dem Jahr 2010 ratifiziert haben (in Tausend Tonnen pro Jahr)
- Tabelle 2
- Verpflichtungen zur Emissionsverringerung hinsichtlich Schwefeldioxid für 2020 und darüber hinaus
- Tabelle 3
- Verpflichtungen zur Emissionsverringerung hinsichtlich Stickstoffoxiden für 2020 und darüber hinaus a
- Tabelle 4
- Verpflichtungen zur Emissionsverringerung hinsichtlich Ammoniak für 2020 und darüber hinaus
- Tabelle 5
- Verpflichtungen zur Emissionsverringerung hinsichtlich flüchtiger organischer Verbindungen für 2020 und darüber hinaus
- Tabelle 6
- Verpflichtungen zur Emissionsverringerung hinsichtlich PM 2,5 für 2020 und darüber hinaus
- BESTIMMUNG DES GEBIETS, IN DEM MASSNAHMEN ZUR VERMINDERUNG VON SCHADSTOFFEMISSIONEN DURCHGEFÜHRT WERDEN (POLLUTANT EMISSIONS MANAGEMENT AREA (PEMA))
- Grenzwerte für Schwefelemissionen aus ortsfesten Quellen
- A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
- Tabelle 1
- Grenzwerte für SO 2 -Emissionen aus Feuerungsanlagen a
- Tabelle 2
- Grenzwerte für den Schwefelgehalt von Gasöl (Heizöl extra leicht) a
- Tabelle 3
- Grenzwert ausgedrückt als Mindestrate für die Schwefelrückgewinnung von Schwefelrückgewinnungsanlagen
- Tabelle 4
- Grenzwerte für SO x -Emissionen aus der Titandioxidproduktion (Jahresdurchschnitt)
- B. Kanada
- C. Vereinigte Staaten von Amerika
- Grenzwerte für Emissionen von Stickoxiden aus ortsfesten Quellen
- A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
- Tabelle 1
- Grenzwerte für NO x -Emissionen aus Feuerungsanlagen a
- Tabelle 2
- Grenzwerte für NO x -Emissionen aus an Land installierten Verbrennungsturbinen (einschließlich Gas- und Dampfturbinen-Anlagen (GuD))
- Tabelle 3
- Grenzwerte für NO x -Emissionen aus der Herstellung von Zementklinker a
- Tabelle 4
- Grenzwerte für NO x -Emissionen aus neuen ortsfesten Motoren
- Tabelle 5
- Grenzwerte für NO x -Emissionen aus Eisenerz-Sinteranlagen
- Tabelle 6
- Grenzwerte für NO x -Emissionen aus der Herstellung von Salpetersäure (ausgenommen Anlagen zur Aufkonzentrierung von Salpetersäure)
- A. Kanada
- B. Vereinigte Staaten von Amerika
- Grenzwerte für Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus ortsfesten Quellen
- A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
- Tabelle 1
- Grenzwerte für VOC-Emissionen aus der Lagerung und der Verteilung von Ottokraftstoffen, ausgenommen die Beladung von Hochseeschiffen (Phase I)
- Tabelle 2
- Grenzwerte für VOC-Emissionen für das Betanken von Kraftfahrzeugen an Tankstellen (Stufe II)
- Tabelle 3
- Grenzwerte für Klebebeschichtung
- Tabelle 4
- Grenzwerte für Laminieren von Holz und Kunststoff
- Tabelle 5
- Grenzwerte für Beschichtungstätigkeiten in der Fahrzeugindustrie
- Tabelle 6
- Grenzwerte für Beschichtungstätigkeiten in verschiedenen Industriebranchen
- Tabelle 7
- Grenzwerte für Leder- und Wickeldrahtbeschichtung
- Tabelle 8
- Grenzwerte für Bandblechbeschichtung
- Tabelle 9
- Grenzwerte für chemische Reinigung und Trockenreinigung
- Tabelle 10
- Grenzwerte für die Herstellung von Beschichtungen, Lacken, Druckfarben und Klebstoffen
- Tabelle 11
- Grenzwerte für Drucktätigkeiten
- Tabelle 12
- Grenzwerte für die Herstellung pharmazeutischer Produkte
- Tabelle 13
- Grenzwerte für die Verarbeitung natürlichen oder künstlichen Kautschuks
- Tabelle 14
- Grenzwerte für Oberflächenreinigung
- Tabelle 15
- Grenzwerte für die Gewinnung von pflanzlichem Öl und tierischem Fett sowie dem Raffinieren von pflanzlichem Öl
- Tabelle 16
- Grenzwerte für die Holzimprägnierung
- B. Kanada
- C. Vereinigte Staaten von Amerika
- Anlage
- C = I1 – O8
- E = F + O1
- F = I1 – O1 – O5 – O6 – O7 – O8
- F = O2 + O3 + O4 + O9
- I = I1 + I2
- Fristen nach Artikel 3
- Grenzwerte für Kraftstoffe und neue mobile Quellen
- A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
- Tabelle 1
- Grenzwerte für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge
- Tabelle 2
- Grenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge – Prüfung mit stationärem Fahrzyklus und mit lastabhängigem Fahrzyklus
- Tabelle 3
- Grenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge – Prüfung mit instationärem Fahrzyklus
- Tabelle 4
- Grenzwerte für Dieselmotoren von nicht auf Straßen benutzten mobilen Maschinen sowie land- und forstwirtschaftlichen Zugfahrzeugen (Stufe IIIB)
- Tabelle 5
- Grenzwerte für Dieselmotoren von nicht auf Straßen benutzten mobilen Maschinen sowie land- und forstwirtschaftlichen Zugfahrzeugen (Stufe IV)
- Tabelle 6
- Grenzwerte für Fremdzündungsmotoren von nicht auf Straßen benutzten mobilen Maschinen
- Tabelle 7
- Grenzwerte für Motoren zum Antrieb von Lokomotiven
- Tabelle 8
- Grenzwerte für Motoren zum Antrieb von Triebwagen
- Tabelle 9
- Grenzwerte für Motoren zum Antrieb von Binnenschiffen
- Tabelle 10
- Grenzwerte für Motoren in Sportbooten
- Tabelle 11
- Grenzwerte für Motorräder (> 50 cm 3 ; > 45 km/h)
- Tabelle 12
- Grenzwerte für Mopeds (< 50 cm 3 ; < 45 km/h)
- Tabelle 13
- Umweltbezogene Anforderungen für handelsübliche Treibstoffe, die in Fahrzeugen mit Fremdzündungsmotoren eingesetzt werden – Typ: Ottokraftstoff
- Tabelle 14
- Umweltbezogene Anforderungen für handelsübliche Treibstoffe, die in Fahrzeugen mit Selbstzündungsmotoren eingesetzt werden – Typ: Dieselkraftstoff
- B. Kanada
- C. Vereinigte Staaten von Amerika
- MASSNAHMEN ZUR BEGRENZUNG VON AMMONIAKEMISSIONEN AUS LANDWIRTSCHAFTLICHEN QUELLEN
- A. Empfehlungen zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft
- B. Harnstoff- und Ammoniumkarbonatdüngemittel
- C. Ausbringung von Dung (Wirtschaftsdünger)
- D. Lagerung von Dung (Wirtschaftsdünger)
- E. Stallhaltung
- Grenzwerte für Emissionen partikelförmiger Stoffe aus ortsfesten Quellen
- A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
- Tabelle 1
- Grenzwerte für Staubmissionen aus Feuerungsanlagen a
- Tabelle 2
- Grenzwerte für Staubemissionen aus Mineralöl- und Gasraffinerien
- Tabelle 3
- Grenzwerte für Staubemissionen aus der Herstellung von Zementklinker a
- Tabelle 4
- Grenzwerte für Staubemissionen aus der Herstellung von Kalk a
- Tabelle 5
- Grenzwerte für Staubemissionen aus der primären Eisen- und Stahlproduktion
- Tabelle 6
- Grenzwerte für Staubemissionen aus Eisengießereien
- Tabelle 7
- Grenzwerte für Staubemissionen aus der Herstellung und Verarbeitung von Nichteisenmetallen
- Tabelle 8
- Grenzwerte für Staubemissionen aus der Herstellung von Glas a
- Tabelle 9
- Grenzwerte für Staubemissionen aus der Zellstofferzeugung
- Tabelle 10
- Grenzwerte für Staubemissionen aus der Abfallverbrennung
- Tabelle 11
- Grenzwerte für Staubemissionen aus der Titandioxidproduktion
- Tabelle 12
- Empfohlene Grenzwerte für Staubemissionen aus neuen, mit festen Brennstoffen beschickten Feuerungsanlagen mit einer thermischen Nennleistung < 500 kWth, die in Verbindung mit Produktnormen anzuwenden sind
- Tabelle 13
- Empfohlene Grenzwerte für Staubemissionen aus Kessel- und Prozessfeuerungsanlagen mit einer thermischen Nennleistung von 100 kWth bis 1 MWth
- Tabelle 14
- Empfohlene Grenzwerte für Staubemissionen aus Kessel- und Prozessfeuerungsanlagen mit einer thermischen Nennleistung von 1 MWth bis 50 MWth
- B. Kanada
- C. Vereinigte Staaten von Amerika
- Grenzwerte für den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in Produkten
- A. Vertragsparteien mit Ausnahme von Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika
- Tabelle 1
- VOC-Höchstgehalt von Farben und Lacken
- Tabelle 2
- VOC-Höchstgehalt von Produkten für die Fahrzeugreparaturlackierung
- B. Kanada
- C. Vereinigte Staaten von Amerika