BGBl. Nr. 105/1949
Übersetzung (BGBl. Nr. 105/1949)
- Übersetzung (BGBl. Nr. 105/1949)
- Langtitel
- Änderung
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- ARTIKEL I ZIELE
- ARTIKEL II MITGLIEDSCHAFT
- Abschnitt 1
- Ursprüngliche Mitglieder
- Abschnitt 2
- Andere Mitglieder
- ARTIKEL III QUOTEN UND SUBSKRIPTIONEN
- Abschnitt 1
- Quoten und Subskriptionszahlungen
- Abschnitt 2
- Änderung von Quoten
- Abschnitt 3
- Zahlungen bei Quotenänderungen
- Abschnitt 4
- Ersatz der Bareinzahlung durch Schuldurkunden
- ARTIKEL IV VERPFLICHTUNGEN AUF DEM GEBIET DER WECHSELKURSREGELUNGEN
- Abschnitt 1
- Allgemeine Verpflichtungen der Mitglieder
- Abschnitt 2
- Allgemeine Wechselkursregelungen
- Abschnitt 3
- Überwachung der Wechselkursregelungen
- Abschnitt 4
- Paritäten
- Abschnitt 5
- Verschiedene Währungen innerhalb der Hoheitsgebiete eines Mitglieds
- ARTIKEL V OPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN DES FONDS
- Abschnitt 1
- Für den Geschäftsverkehr mit dem Fonds zuständige Stellen
- Abschnitt 2
- Begrenzung der Operationen und Transaktionen des Fonds
- Abschnitt 3
- Bedingungen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Fondsmittel
- Abschnitt 4
- Verzicht auf Bedingungen
- Abschnitt 5
- Entzug der Berechtigung zur Inanspruchnahme der allgemeinen Fondsmittel
- Abschnitt 6
- Sonstige Käufe und Verkäufe von Sonderziehungsrechten durch den Fonds
- Abschnitt 7
- Rückkauf eigener Währung aus Beständen des Fonds durch ein Mitglied
- Abschnitt 8
- Gebühren
- Abschnitt 9
- Vergütung
- Abschnitt 10
- Berechnungen
- Abschnitt 11
- Werterhaltung
- Abschnitt 12
- Sonstige Operationen und Transaktionen
- ARTIKEL VI KAPITALÜBERTRAGUNGEN
- Abschnitt 1
- Verwendung der allgemeinen Fondsmittel für Kapitalübertragungen
- Abschnitt 2
- Sonderbestimmungen für Kapitalübertragungen
- Abschnitt 3
- Kontrolle von Kapitalübertragungen
- ARTIKEL VII WIEDERAUFFÜLLUNG UND KNAPPE WÄHRUNGEN
- Abschnitt 1
- Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Währungsbestände des Fonds
- Abschnitt 2
- Allgemeine Knappheit von Währungen
- Abschnitt 3
- Knappheit der Fondsbestände
- Abschnitt 4
- Handhabung der Beschränkungen
- Abschnitt 5
- Auswirkung anderer internationaler Übereinkünfte auf die Beschränkungen
- ARTIKEL VIII ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DER MITGLIEDER
- Abschnitt 1
- Einleitung
- Abschnitt 2
- Vermeidung von Beschränkungen laufender Zahlungen
- Abschnitt 3
- Vermeidung diskriminierender Währungspraktiken
- Abschnitt 4
- Konvertibilität von Guthaben des Auslands
- Abschnitt 5
- Erteilung von Informationen
- Abschnitt 6
- Konsultation zwischen Mitgliedern über bestehende internationale Übereinkünfte
- Abschnitt 7
- Verpflichtung zur Zusammenarbeit bei Reservepolitik
- ARTIKEL IX RECHTSSTELLUNG, IMMUNITÄTEN UND VORRECHTE
- Abschnitt 1
- Zweck des Artikels
- Abschnitt 2
- Rechtsstellung des Fonds
- Abschnitt 3
- Immunität von der Gerichtsbarkeit
- Abschnitt 4
- Immunität von anderen Maßnahmen
- Abschnitt 5
- Unverletzlichkeit der Archive
- Abschnitt 6
- Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen
- Abschnitt 7
- Vorrecht im Nachrichtenverkehr
- Abschnitt 8
- Immunitäten und Vorrechte der Amtsträger und Angestellten
- Abschnitt 9
- Befreiung von der Besteuerung
- Abschnitt 10
- Anwendung des Artikels
- ARTIKEL X BEZIEHUNGEN ZU ANDEREN INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN
- ARTIKEL XI BEZIEHUNGEN ZU NICHTMITGLIEDLÄNDERN
- Abschnitt 1
- Verpflichtungen bezüglich der Beziehungen zu Nichtmitgliedländern
- Abschnitt 2
- Beschränkung von Transaktionen mit Nichtmitgliedländern
- ARTIKEL XII ORGANISATION UND GESCHÄFTSFÜHRUNG
- Abschnitt 1
- Aufbau des Fonds
- Abschnitt 2
- Gouverneursrat
- Abschnitt 3
- Exekutivdirektorium
- Abschnitt 4
- Geschäftsführender Direktor und Personal
- Abschnitt 5
- Abstimmung
- Abschnitt 6
- Rücklagen, Verteilung des Nettoeinkommens und Anlagen
- Abschnitt 7
- Veröffentlichung von Berichten
- Abschnitt 8
- Mitteilung von Ansichten an Mitglieder
- ARTIKEL XIII GESCHÄFTS- UND HINTERLEGUNGSSTELLEN
- Abschnitt 1
- Sitz der Geschäftsstellen
- Abschnitt 2
- Hinterlegungsstellen
- Abschnitt 3
- Haftung für die Vermögenswerte des Fonds
- ARTIKEL XIV ÜBERGANGSREGELUNGEN
- Abschnitt 1
- Unterrichtung des Fonds
- Abschnitt 2
- Devisenbeschränkungen
- Abschnitt 3
- Maßnahmen des Fonds in bezug auf Beschränkungen
- ARTIKEL XV SONDERZIEHUNGSRECHTE
- Abschnitt 1
- Befugnis zur Zuteilung von Sonderziehungsrechten
- Abschnitt 2
- Bewertung des Sonderziehungsrechts
- ARTIKEL XVI ALLGEMEINE ABTEILUNG UND SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
- Abschnitt 1
- Trennung von Operationen und Transaktionen
- Abschnitt 2
- Trennung der Vermögenswerte
- Abschnitt 3
- Verbuchung und Unterrichtung
- ARTIKEL XVII TEILNEHMER UND SONSTIGE INHABER VON SONDERZIEHUNGSRECHTEN
- Abschnitt 1
- Teilnehmer
- Abschnitt 2
- Der Fonds als Inhaber
- Abschnitt 3
- Sonstige Inhaber
- ARTIKEL XVIII ZUTEILUNG UND EINZIEHUNG VON SONDERZIEHUNGSRECHTEN
- Abschnitt 1
- Grundsätze und Erwägungen für die Zuteilung und Einziehung
- Abschnitt 2
- Zuteilung und Einziehung
- Abschnitt 3
- Unerwartete wichtige Entwicklungen
- Abschnitt 4
- Beschlüsse über Zuteilungen und Einziehungen
- ARTIKEL XIX OPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN IN SONDERZIEHUNGSRECHTEN
- Abschnitt 1
- Verwendung von Sonderziehungsrechten
- Abschnitt 2
- Operationen und Transaktionen zwischen Teilnehmern
- Abschnitt 3
- Erfordernis des Bedarfs
- Abschnitt 4
- Verpflichtung, Währungsbeträge zur Verfügung zu stellen
- Abschnitt 5
- Designierung von Teilnehmern zur Abgabe von Währungsbeträgen
- Abschnitt 6
- Rekonstitution
- Abschnitt 7
- Wechselkurse
- ARTIKEL XX SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG ZINSEN UND GEBÜHREN
- Abschnitt 1
- Zinsen
- Abschnitt 2
- Gebühren
- Abschnitt 3
- Zins- und Gebührensätze
- Abschnitt 4
- Umlagen
- Abschnitt 5
- Zahlung von Zinsen, Gebühren und Umlagen
- ARTIKEL XXI VERWALTUNG DER ALLGEMEINEN ABTEILUNG UND DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
- ARTIKEL XXII ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DER TEILNEHMER
- ARTIKEL XXIII AUSSETZUNG VON OPERATIONEN UND TRANSAKTIONEN IN SONDERZIEHUNGSRECHTEN
- Abschnitt 1
- Bestimmungen für den Notstand
- Abschnitt 2
- Nichterfüllung von Verpflichtungen
- ARTIKEL XXIV BEENDIGUNG DER TEILNAHME
- Abschnitt 1
- Recht zur Beendigung der Teilnahme
- Abschnitt 2
- Ausgleich bei der Beendigung
- Abschnitt 3
- Zinsen und Gebühren
- Abschnitt 4
- Ausgleich von Verpflichtungen gegenüber dem Fonds
- Abschnitt 5
- Ausgleich von Verpflichtungen gegenüber ausscheidenden Teilnehmern
- Abschnitt 6
- Transaktionen des Allgemeinen Kontos
- ARTIKEL XXV LIQUIDATION DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
- ARTIKEL XXVI AUSTRITT
- Abschnitt 1
- Austrittsrecht der Mitglieder
- Abschnitt 2
- Zwangsweises Ausscheiden
- Abschnitt 3
- Abrechnung mit ausscheidenden Mitgliedern
- ARTIKEL XXVII BESTIMMUNGEN FÜR DEN NOTSTAND
- Abschnitt 1
- Zeitweilige Außerkraftsetzung
- Abschnitt 2
- Liquidation des Fonds
- ARTIKEL XXVIII ÄNDERUNGEN
- ARTIKEL XXIX AUSLEGUNG
- ARTIKEL XXX ERLÄUTERUNG VON BEGRIFFEN
- ARTIKEL XXXI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Abschnitt 1
- Inkrafttreten
- Abschnitt 2
- Unterzeichnung
- ANHANG A QUOTEN
- (in Millionen US-Dollar)
- ANHANG B ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR RÜCKKAUFE, DIE ZAHLUNG ZUSÄTZLICHERSUBSKRIPTIONEN, GOLD SOWIE BESTIMMTE ANGELEGENHEITEN DERGESCHÄFTSABWICKLUNG
- ANHANG C PARITÄTEN
- ANHANG D RAT AUF MINISTEREBENE
- ANHANG E Übergangsbestimmungen für Exekutivdirektoren
- ANHANG F DESIGNIERUNG
- ANHANG G REKONSTITUTION
- ANHANG H BEENDIGUNG DER TEILNAHME
- ANHANG I DURCHFÜHRUNG DER LIQUIDATION DER SONDERZIEHUNGSRECHTS-ABTEILUNG
- ANHANG J ABRECHNUNG MIT AUSSCHEIDENDEN MITGLIEDERN
- ANHANG K DURCHFÜHRUNG DER LIQUIDATION
- Anhang L Außerkraftsetzung von Stimmrechten
- ANHANG M Spezielle einmalige Zuteilung von Sonderziehungsrechten