TKZVO 2009
Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009; TKZVO 2009
- Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009; TKZVO 2009
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Verweisungen
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen und Verweisungen
- 2. Abschnitt Veterinärinformationssystem (VIS)
- § 3. Elektronisches Veterinärregister
- § 4. Registrierungspflichten für Tierhalter
- § 5. Jährliche VIS- Erhebungen
- § 6. VIS-Meldepflichten
- 3. Abschnitt Kennzeichnung und Verbringung von Schweinen
- § 7. Allgemeines zur Schweinekennzeichnung
- § 8. Ersatz der Ohrmarke
- § 9. Tätowierstempel
- § 10. Verbringung von Schweinen
- § 11. Einfuhr von Schweinen
- 4. Abschnitt Kennzeichnung und Verbringung von Schafen und Ziegen
- § 12. Allgemeines
- § 13. Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit Ohrmarken und Stallmarken
- § 14. Kennzeichnung von Schafen und Ziegen, die im innergemeinschaftlichen Handel verbracht werden sollen
- § 15. Elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
- § 16. Ersatz der Kennzeichnung
- § 17. Verbringung von Schafen und Ziegen und Begleitdokumente
- § 18. Einfuhr von Schafen und Ziegen
- 5. Abschnitt Aufzeichnungspflichten
- § 19. Bestandsregister
- § 20. Aufzeichnungen
- 6. Abschnitt Inverkehrbringen von Ohrmarken, Fesselbändern und elektronischen Kennzeichen
- § 21. Allgemeines zu Ohrmarken und Fesselbändern
- § 22. Amtliche Ohrmarken für Schweine
- § 23. Ersatzohrmarken für Schweine
- § 24. Importohrmarken für Schweine
- § 25. Amtliche Ohrmarken und Fesselbänder für Schafe und Ziegen
- § 26. Allgemeines zu elektronischen Kennzeichen für Tiere
- § 27. Amtliche elektronische Kennzeichen für Schafe und Ziegen
- § 28. Ersatzkennzeichen für Schafe und Ziegen
- § 29. Stellen zum Inverkehrbringen von amtlichen Ohrmarken für Schweine
- § 30. Stellen zum Inverkehrbringen von amtlichen Ohrmarken, Fesselbändern und Transpondern für Schafe und Ziegen
- 7. Abschnitt Identifizierung von Equiden
- § 31. Stellen zur Ausstellung von Identifizierungsdokumenten
- § 32. Duplikat des Identifizierungsdokuments
- § 33. Kennzeichnung von Equiden
- § 34. Datenbanken der ausstellenden Stellen und zentrale Datenbank
- § 35. Kontaktstelle
- 8. Abschnitt Sonstige Kennzeichnungen
- § 36. Kennzeichnung von Kamelen
- § 36a. Kennzeichnung von Bienenständen
- 9. Abschnitt
- § 37. Behördliche Kontrollen
- 10. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 38. Personenbezogene Bezeichnungen
- § 39. Inkrafttreten
- § 40. Außerkrafttreten
- § 41. Übergangsbestimmungen
- § 42. Umsetzungshinweis
- Ohrmarken- und Tätowierstempelmuster zur Schweinekennzeichnung
- Technische Normen für Transponder