SeeSchFVO
Seeschifffahrts-Verordnung – SeeSchFVO
- Seeschifffahrts-Verordnung – SeeSchFVO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- TEIL A Grundsätzliche Bestimmungen
- I. ABSCHNITT Allgemeines
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- II. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen für Fahrgastschiffe, Frachtschiffe und Sonderfahrzeuge ausgenommen Fischereifahrzeuge
- § 3. Neue Schiffe, vorhandene Schiffe
- § 4. Ausnahme für Schiffe technisch neuer Bauart
- § 5. Auflagen
- § 6. Gleichwertiger Ersatz
- § 7. Zulassung von Geräten, Anlagen usw.
- § 8. Besichtigungen
- § 9. Zeugnisse
- § 10. Fahrtantritt
- § 11. Zulässige Fahrgastanzahl
- § 12. Ausrüstung mit nautischen Geräten, Instrumenten und Drucksachen
- § 13. Prüfung der nautischen Geräte und Instrumente
- § 14. Prüfungszeugnisse
- § 15. Einbau und Regulierung
- TEIL B Zusatzvorschriften für Schiffe, auf die der Schiffssicherheitsvertrag Anwendung findet
- I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen
- § 16. Anwendungsbereich
- § 17. Befreiungen
- II. ABSCHNITT Bauart der Schiffe
- § 18. Allgemeines
- § 19. Unterteilung und Stabilität
- § 20. Maschinen und elektrische Anlagen
- § 21. Feuerschutz
- § 22. Feueranzeige und -löschung auf Fahrgast- und Frachtschiffen
- § 23. Allgemeine Brandschutzmaßnahmen
- III. ABSCHNITT Rettungsmittel
- § 24. Rettungsmittel im allgemeinen
- § 25. Rettungsmittel für Fahrgastschiffe
- § 26. Rettungsmittel für Frachtschiffe
- TEIL C Vorschriften für Schiffe, auf die der Schiffssicherheitsvertrag keine Anwendung findet
- I. ABSCHNITT Allgemeines
- § 27. Anwendungsbereich
- § 28. Ausnahmen
- II. ABSCHNITT Frachtschiffe von weniger als 500 BRT
- § 29. Maschinen und elektrische Anlagen
- § 30. Feuerschutz
- § 31. Feueranzeige und -löschung
- § 32. Bauart der Rettungsboote
- § 33. Ausrüstung der Rettungsboote und -flöße
- § 34. Einbooten in die Rettungsboote und -flöße und in die Boote
- § 35. Ausrüstung mit Rettungsmitteln
- § 36. Beförderung von Getreide
- III. ABSCHNITT Sonderfahrzeuge
- § 37. Unterteilung und Stabilität
- § 38. Maschinen und elektrische Anlagen
- § 39. Feuerschutz, -anzeige und -löschung
- § 40. Ausrüstung mit Rettungsmitteln
- TEIL D Vorschriften über Freibord
- § 41. Anwendungsbereich
- § 42. Allgemeines
- § 43. Vorschriften für Fahrgastschiffe und Frachtschiffe, auf die das Freibord-Übereinkommen keine Anwendung findet
- TEIL F Quartierräume und Gegenstände des persönlichen Bedarfes der Besatzung
- I. ABSCHNITT Allgemeines
- § 59. Anwendungsbereich
- § 60. Ausnahme
- § 61. Planung von Quartierräumen
- § 62. Überprüfung der Quartierräume
- § 63. Pflege der Quartierräume
- II. ABSCHNITT Vorschriften über den Bau von Quartierräumen
- § 64. Allgemeines
- § 65. Lüftung der Quartierräume
- § 66. Beheizung der Quartierräume
- § 67. Belichtung und Beleuchtung der Quartierräume
- III. ABSCHNITT Schlaf-, Mess- und Erholungsräume
- § 68. Schlafräume
- § 69. Messräume
- § 70. Erholungsräume
- IV. ABSCHNITT Sanitäre Einrichtungen
- § 71. Allgemeines
- § 72. Sanitäre Einrichtungen an Arbeitsstätten
- V. ABSCHNITT Gegenstände des persönlichen Bedarfes
- § 73. Wäsche und Tischgeräte
- § 74. Reinigungsmittel
- TEIL G Vorschriften über Küchen und Wirtschaftsräume, Verproviantierung und Verköstigung
- § 75. Anwendungsbereich
- § 76. Ausnahme
- § 77. Küchen und Wirtschaftsräume
- § 78. Nahrungsmittel- und Wasservorräte sowie Verköstigung
- § 79. Verpflegung bei Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse
- § 80. Überprüfung der Nahrungsmittel- und Wasservorräte sowie der Küchen und Wirtschaftsräume
- § 81. Kontrolle
- TEIL H Arbeitnehmerschutz
- I. ABSCHNITT Allgemeines
- § 82. Anwendungsbereich
- § 83. Behebung von Mängeln
- § 84. Arbeits- und Verkehrsbereich
- § 85. Arbeits- und Schiffsräume
- § 86. Kommandobrücke und Kartenraum
- § 87. Beleuchtung
- § 88. Lüftung und Heizung
- § 89. Abluftschächte
- § 90. Lärm und Erschütterungen
- II. ABSCHNITT Treppen, Ausgänge und sonstige Verkehrswege
- § 91. Allgemeines
- § 92. Geländer, Grätinge, Flurplatten
- § 93. Zugang zum Schiff
- III. ABSCHNITT Schiffseinrichtungen, sonstige mechanische Einrichtungen und Betriebsmittel
- § 94. Decks, Luken und Schotte
- § 95. Schutzvorkehrungen an Luken
- § 96. Lukendeckel
- § 97. Abdichtung und Befestigung der Lukendeckel
- § 98. Reling
- § 99. Schutzmaßnahmen an beweglichen Teilen von Schiffseinrichtungen
- § 100. Riemen-, Seil- und Kettentriebe
- § 101. Maschinenanlagen
- § 102. Stromerzeugungsaggregate und Pumpen
- § 103. Unter Innendruck stehende ortsfeste Behälter und Apparate
- § 104. Heizungsanlagen
- § 105. Krane, Winden und sonstige Hebezeuge
- § 106. Ladegeschirr
- § 107. Schleifmaschinen und Schleifkörper
- § 108. Befehlsübermittlungseinrichtungen
- § 109. Umsteuereinrichtungen
- § 110. Lenzvorrichtungen
- § 111. Brennstoffbunker und -behälter, Petroleumtanks
- § 112. Doppelböden und Tanks
- § 113. Elektrische Anlagen
- § 114. Bootsmannsstuhl
- § 115. Mastleitern
- § 116. Raumleitern
- § 117. Rohrleitungen
- § 118. Öffnungen von Lüftern und Luftrohren
- § 119. Ketten
- § 120. Ersatzteile, Werkzeug
- § 121. Kücheneinrichtungen
- IV. ABSCHNITT Arbeitsvorgänge, Arbeitsplätze, Lagerungen, gefährliche Güter und Stoffe, Übungen
- § 122. Borddienst
- § 123. Gefährliche Arbeiten
- § 124. Laden und Löschen
- § 125. Laufendes und stehendes Gut
- § 126. Deckslast
- § 127. Arbeiten an Luken
- § 128. Schweißarbeiten und andere Feuerarbeiten
- § 129. Arbeiten an beweglichen Maschinenteilen
- § 130. Ingangsetzen von Maschinen
- § 131. Unbefugtes Hantieren an Maschinen
- § 132. Befahren und Reinigen von Kesseln und Rauchfängen
- § 133. Arbeitsplätze in der Elektrowerkstätte
- § 134. Gesundheitsschädliche Lacke und Anstrichmittel
- § 135. Schädlingsbekämpfung
- § 136. Verwendung von Arbeitsstoffen, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist
- § 137. Ladungen, die zur Selbsterhitzung neigen oder gefährliche Gase oder Dämpfe abgeben können
- § 138. Arbeiten in gefährlichen Räumen, Lade- und Lagerräumen
- § 139. Übungen
- § 140. Bedienungsanleitungen
- V. ABSCHNITT Schutzausrüstung
- § 141. Schutzkleidung
- § 142. Schutz der Augen
- § 143. Schutz der Atmungsorgane
- § 144. Sicherheitsgürtel und Rettungwesten
- VI. ABSCHNITT Brandschutzmaßnahmen
- § 145. Feuergefährliche Lacke und sonstige Anstrichmittel
- § 146. Brennbare Flüssigkeiten; Druckgase und Flüssiggas
- § 147. Feuergefährliche Gegenstände
- § 148. Öfen, Herde und Heizungsanlagen
- § 149. Verbot des Rauchens und der Verwendung von offenem Feuer und Licht
- Feuerlöschgeräte und -einrichtungen; Feuerlöschmittel;
- § 150. Feuerlöschübungen
- TEIL J Schiffspapiere und Tagebücher
- I. ABSCHNITT Allgemeines
- § 169. Anwendungsbereich
- § 170. Art und Aufbewahrung
- § 171. Form
- II. ABSCHNITT Schiffstagebuch
- § 172. Inhalt
- § 173. Führung
- III. ABSCHNITT Maschinentagebuch
- § 174. Inhalt
- § 175. Führung
- IV. ABSCHNITT Öltagebuch
- § 176. Inhalt
- § 177. Führung
- V. ABSCHNITT Deviations –Tagebuch
- § 178. Inhalt
- § 179. Führung
- VI. ABSCHNITT Funktagebuch
- § 180. Inhalt
- § 181. Führung
- VII. ABSCHNITT Peilfunkbuch
- § 182. Inhalt
- § 183. Führung
- TEIL K Musterrolle
- § 184. Anwendungsbereich
- § 185. Inhalt
- § 186. Form
- § 187. Aufbewahrung
- § 188. Führung
- TEIL L Ärztliche Untersuchung
- § 189. Anwendungsbereich
- § 190. Gegenstand der ärztlichen Untersuchung
- § 191. Nachuntersuchung
- § 192. Inhalt des ärztlichen Zeugnisses
- § 193. Gültigkeitsdauer
- TEIL M Seedienstbücher
- § 194. Anwendungsbereich
- § 195. Ausstellung
- § 196. Eintragungen
- § 197. Verzeichnis der Seedienstbücher
- § 198. Erneuerung von Seedienstbüchern
- TEIL O
- § 209. Inkrafttreten
- Nautische Geräte, Instrumente und Drucksachen, die ständig an Bord mitzuführen sind
- Nautische Geräte und Instrumente, die geprüft und zugelassen sein müssen
- Tafel A: Anker, Ankerketten und Trossen von Segeljachten
- Tafel B: Anker, Ankerketten und Trossen von Motorjachten
- Installation von Blitzschutzanlagen auf Jachten
- Lenzanlagen
- Rettungsringe
- Handfeuerlöscher
- Bordapotheke
- Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten
- Farbe: weiß; Format: 85 mm x 54 mm
- Vorderseite
- Rückseite