BGBl. III Nr. 41/2026
Übersetzung (BGBl. III Nr. 41/2026)
- Übersetzung (BGBl. III Nr. 41/2026)
- Langtitel
- Änderung
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Teil I Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 1
- Begriffsbestimmungen
- Artikel 2
- Allgemeines Ziel
- Artikel 3
- Geltungsbereich
- Artikel 4
- Ausnahmen
- Artikel 5
- Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und dem Seerechtsübereinkommen sowie den einschlägigen Rechtsinstrumenten und rechtlichen Rahmen sowie den zuständigen weltweiten, regionalen, subregionalen und sektoralen Organen
- Artikel 6
- Unberührtheit
- Artikel 7
- Allgemeine Grundsätze und Ansätze
- Artikel 8
- Internationale Zusammenarbeit
- Teil II Maringenetische Ressourcen einschließlich der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der Vorteile
- Artikel 9
- Ziele
- Artikel 10
- Anwendung
- Artikel 11
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
- Artikel 12
- Mitteilung über Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
- Artikel 13
- Traditionelles Wissen indigener Völker und ortsansässiger Gemeinschaften, das sich auf maringenetische Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse bezieht
- Artikel 14
- Ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile
- Artikel 15
- Ausschuss für den Zugang und die Aufteilung der Vorteile
- Artikel 16
- Überwachung und Transparenz
- Teil III Maßnahmen wie gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich Meeresschutzgebiete
- Artikel 17
- Ziele
- Artikel 18
- Anwendungsbereich
- Artikel 19
- Vorschläge
- Artikel 20
- Bekanntmachung und vorläufige Überprüfung der Vorschläge
- Artikel 21
- Konsultationen zu den Vorschlägen und Beurteilung der Vorschläge
- Artikel 22
- Einrichtung gebietsbezogener Managementinstrumente einschließlich Meeresschutzgebiete
- Artikel 23
- Beschlussfassung
- Artikel 24
- Notmaßnahmen
- Artikel 25
- Durchführung
- Artikel 26
- Überwachung und Überprüfung
- Teil IV Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Artikel 27
- Ziele
- Artikel 28
- Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Artikel 29
- Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und den nach den einschlägigen Rechtsinstrumenten und rechtlichen Rahmen sowie bei den zuständigen weltweiten, regionalen, subregionalen und sektoralen Organen vorgesehenen Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Artikel 30
- Schwellenwerte und Faktoren für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Artikel 31
- Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Artikel 32
- Öffentliche Bekanntmachung und Konsultation
- Artikel 33
- Berichte über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Artikel 34
- Entscheidung
- Artikel 35
- Überwachung der Auswirkungen genehmigter Tätigkeiten
- Artikel 36
- Berichterstattung über die Auswirkungen genehmigter Tätigkeiten
- Artikel 37
- Überprüfung genehmigter Tätigkeiten und ihrer Auswirkungen
- Artikel 38
- Vom wissenschaftlich-technischen Organ zu entwickelnde Normen beziehungsweise Richtlinien für Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Artikel 39
- Strategische Umweltprüfungen
- Teil V Kapazitätsaufbau und Weitergabe von Meerestechnologie
- Artikel 40
- Ziele
- Artikel 41
- Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau und bei der Weitergabe von Meerestechnologie
- Artikel 42
- Modalitäten für den Kapazitätsaufbau und die Weitergabe von Meerestechnologie
- Artikel 43
- Zusätzliche Modalitäten für die Weitergabe von Meerestechnologie
- Artikel 44
- Formen des Kapazitätsaufbaus und der Weitergabe von Meerestechnologie
- Artikel 45
- Überwachung und Überprüfung
- Artikel 46
- Ausschuss für den Kapazitätsaufbau und die Weitergabe von Meerestechnologie
- Teil VI Institutionelle Regelungen
- Artikel 47
- Konferenz der Vertragsparteien
- Artikel 48
- Transparenz
- Artikel 49
- Wissenschaftlich-technisches Organ
- Artikel 50
- Sekretariat
- Artikel 51
- Vermittlungsmechanismus
- Teil VII Finanzielle Mittel und Finanzierungsmechanismus
- Artikel 52
- Finanzmittel
- Teil VIII Durchführung und Einhaltung
- Artikel 53
- Durchführung
- Artikel 54
- Überwachung der Durchführung
- Artikel 55
- Ausschuss für die Durchführung und Einhaltung
- Teil IX Beilegung von Streitigkeiten
- Artikel 56
- Verhütung von Streitigkeiten
- Artikel 57
- Verpflichtung zur Beilegung von Streitigkeiten durch friedliche Mittel
- Artikel 58
- Beilegung von Streitigkeiten durch die von den Vertragsparteien gewählten friedlichen Mittel
- Artikel 59
- Streitigkeiten technischer Art
- Artikel 60
- Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten
- Artikel 61
- Vorläufige Vereinbarungen
- Teil X Nichtvertragsparteien dieses Übereinkommens
- Artikel 62
- Nichtvertragsparteien dieses Übereinkommens
- Teil XI Treu und Glauben und Rechtsmissbrauch
- Artikel 63
- Treu und Glauben und Rechtsmissbrauch
- Teil XII Schlussbestimmungen
- Artikel 64
- Stimmrecht
- Artikel 65
- Unterzeichnung
- Artikel 66
- Ratifikation, Genehmigung, Annahme und Beitritt
- Artikel 67
- Aufteilung der Zuständigkeit der Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration und ihrer Mitgliedstaaten in Bezug auf die in diesem Übereinkommen geregelten Angelegenheiten
- Artikel 68
- Inkrafttreten
- Artikel 69
- Vorläufige Anwendung
- Artikel 70
- Vorbehalte und Ausnahmen
- Artikel 71
- Erklärungen
- Artikel 72
- Änderung
- Artikel 73
- Kündigung
- Artikel 74
- Anlagen
- Artikel 75
- Verwahrer
- Artikel 76
- Verbindliche Wortlaute
- Als Anhalt dienende Kriterien für die Identifizierung von Gebieten
- Formen des Kapazitätsaufbaus und der Weitergabe von Meerestechnologie