BGBl. III Nr. 66/2004
Rückübernahmeabkommen (BGBl. III Nr. 66/2004)
- Rückübernahmeabkommen (BGBl. III Nr. 66/2004)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- ABSCHNITT I Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
- ABSCHNITT II Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen
- Art. 4
- Art. 5
- ABSCHNITT III Durchbeförderung
- Art. 6
- ABSCHNITT IV Allgemeine Bestimmungen
- Art. 7
- Art. 8
- Art. 9
- Art. 10
- Art. 11
- Art. 12
- ABSCHNITT V Schlussbestimmungen
- Art. 13
- Art. 14
- Art. 15
- PROTOKOLL
- für die Durchführung des
- Abkommens
- Zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Rückführung und die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Art. 1 Zuständige Behörden
- Art. 2 Grenzübergänge
- Art. 3 Rückführung und Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ohne Formalitäten
- Art. 4 Verfahren nach dem Übernahmeersuchen für eigene Staatsangehörige
- Art. 5 Rückführung und Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen
- Art. 6 Durchbeförderung
- Art. 7 Kosten
- Art. 8 Inkrafttreten und Geltungsdauer