BGBl. III Nr. 66/2004
Rückübernahmeabkommen (BGBl. III Nr. 66/2004)
- Rückübernahmeabkommen (BGBl. III Nr. 66/2004)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- PROTOKOLL
- für die Durchführung des
- Abkommens
- Zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Rückführung und die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Art. 1
- Zuständige Behörden
- Art. 2
- Grenzübergänge
- Art. 3
- Rückführung und Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ohne Formalitäten
- Art. 4
- Verfahren nach dem Übernahmeersuchen für eigene Staatsangehörige
- Art. 5
- Rückführung und Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen
- Art. 6
- Durchbeförderung
- Art. 7
- Kosten
- Art. 8
- Inkrafttreten und Geltungsdauer