BGBl. Nr. 79/1974
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE WECHSELSEITIGEN BEZIEHUNGEN IN BÜRGERLICHEN RECHTSSACHEN UND ÜBER URKUNDENWESEN (BGBl. Nr. 79/1974)
- VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK POLEN ÜBER DIE WECHSELSEITIGEN BEZIEHUNGEN IN BÜRGERLICHEN RECHTSSACHEN UND ÜBER URKUNDENWESEN (BGBl. Nr. 79/1974)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- Erster Abschnitt ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Artikel 1
- Freier Zutritt zu den Gerichten
- Artikel 2
- Sprache im gegenseitigen Verkehr
- Artikel 3
- Verkehr der Gerichte
- Artikel 4
- Besondere Justizorgane; Verwaltungsbehörden
- Zweiter Abschnitt RECHTLICHER VERKEHR
- Artikel 5
- Umfang des rechtlichen Verkehrs
- Artikel 6
- Inhalt und Form der Ersuchen
- Artikel 7
- Erledigung der Ersuchen
- Artikel 8
- Besondere Vorschriften für Zustellungen
- Artikel 9
- Zustellungsnachweis
- Artikel 10
- Freies Geleit
- Artikel 11
- Kosten der Erledigung von Ersuchen
- Artikel 12
- Ablehnung der Erledigung eines Ersuchens
- Artikel 13
- Vernehmungen und Zustellungen durch diplomatische und konsularische Vertretungsbehörden
- Dritter Abschnitt BEFREIUNG VON DER SICHERHEITSLEISTUNG FÜR PROZESSKOSTEN UND VOLLSTRECKUNG VON KOSTENENTSCHEIDUNGEN
- Artikel 14
- Befreiung von der Sicherheitsleistung für Prozeßkosten
- Artikel 15
- Vollstreckung von Kostenentscheidungen
- Artikel 16
- Anträge auf Vollstreckung von Kostenentscheidungen
- Artikel 17
- Verfahren zur Vollstreckung der Kostenentscheidungen
- Vierter Abschnitt BEFREIUNG VON DEN GERICHTSKOSTEN UND ANDERE BEGÜNSTIGUNGEN (ARMENRECHT), FRIST ZUR NACHBRINGUNG DER GERICHTSGEBÜHREN ODER ZUR VERBESSERUNG ODER ERGÄNZUNG VON EINGABEN
- Artikel 18
- Umfang und Voraussetzungen der Begünstigungen
- Artikel 19
- Zeugnis zur Erlangung der Begünstigungen
- Artikel 20
- Prüfung des Zeugnisses
- Artikel 21
- Anträge zu Protokoll
- Artikel 22
- Frist zur Nachbringung der Gerichtsgebühren oder zur Verbesserung oder Ergänzung von Eingaben
- Fünfter Abschnitt PERSONEN- UND FAMILIENRECHTLICHE UND DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDE VERMÖGENSRECHTLICHE ANGELEGENHEITEN
- Artikel 23
- Rechts- und Handlungsfähigkeit
- Artikel 24
- Eheschließung
- Artikel 25
- Persönliche Rechtsbeziehungen und güterrechtliche Beziehungen zwischen den Ehegatten
- Artikel 26
- Ehegüterrechtliche Verträge
- Artikel 27
- Bestehen, Nichtbestehen, Nichtigkeit und Aufhebung einer Ehe
- Artikel 28
- Scheidung einer Ehe
- Artikel 29
- Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kindern
- Artikel 30
- Annahme an Kindesstatt
- Artikel 31
- Führung der Vormundschaft im Staate des gewöhnlichen Aufenthaltes
- Artikel 32
- Führung der Vormundschaft im Heimatstaat
- Artikel 33
- Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes eines Minderjährigen
- Artikel 34
- Dringende Maßnahmen in Vormundschaftssachen
- Artikel 35
- Übertragung der Durchführung von Maßnahmen
- Sechster Abschnitt NACHLASSANGELEGENHEITEN
- Artikel 36
- Grundsatz der Gleichstellung
- Artikel 37
- Testierfähigkeit; Zulässigkeit letztwilliger Verfügungen
- Artikel 38
- Form letztwilliger Verfügungen
- Artikel 39
- Unbewegliches Vermögen
- Artikel 40
- Bewegliches Vermögen
- Artikel 41
- Nachlaßstreitigkeiten
- Artikel 42
- Verständigung von Nachlaßfällen
- Artikel 43
- Mitteilung über die Eröffnung und die Kundmachung letztwilliger Verfügungen
- Artikel 44
- Sicherung von Nachlaßvermögen
- Artikel 45
- Ausfolgung von Nachlaßvermögen
- Artikel 46
- Nachlaßvermögen von Reisenden
- Artikel 47
- Befugnisse der diplomatischen oder konsularischen Vertretungsbehörden in Abwesenheitsfällen
- Siebenter Abschnitt ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG VON GERICHTLICHEN ENTSCHEIDUNGEN UND VON VERGLEICHEN
- Artikel 48
- Voraussetzungen der Anerkennung
- Artikel 49
- Zuständigkeit in Angelegenheiten des Personenstandes und der Handlungsfähigkeit
- Artikel 50
- Zuständigkeit in vermögensrechtlichen Angelegenheiten
- Artikel 51
- Voraussetzungen der Vollstreckung
- Artikel 52
- Vollstreckung von Vergleichen
- Artikel 53
- Vorzulegende Urkunden
- Artikel 54
- Hilfsweise Zuständigkeit
- Artikel 55
- Verfahren
- Achter Abschnitt URKUNDEN
- Artikel 56
- Befreiung von Beglaubigungen
- Artikel 57
- Austausch von Personenstandsurkunden
- Artikel 58
- Ausstellung und Übersendung von Urkunden über den Personenstand auf amtliches Ersuchen
- Artikel 59
- Ausstellung und Übersendung von Urkunden über den Personenstand auf Ersuchen einer Partei
- Artikel 60
- Ehefähigkeitszeugnisse
- Neunter Abschnitt ERTEILUNG VON RECHTSAUSKÜNFTEN
- Artikel 61
- Zehnter Abschnitt SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 62
- Artikel 63
- Artikel 64
- Artikel 65
- Artikel 66