BGBl. III Nr. 166/2018
Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (BGBl. III Nr. 166/2018)
- Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (BGBl. III Nr. 166/2018)
- Langtitel
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- ARTIKEL 1
- Ziel der Vereinbarung
- ARTIKEL 2
- Begriffsbestimmungen
- ARTIKEL 3
- Gemeinsame Erfüllung
- ARTIKEL 4
- Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union
- ARTIKEL 5
- Berichterstattung
- ARTIKEL 6
- Ausschuss für die gemeinsame Erfüllung
- ARTIKEL 7
- Keine Vorbehalte
- ARTIKEL 8
- Laufzeit und Übereinstimmung
- ARTIKEL 9
- Verwahrer
- ARTIKEL 10
- Hinterlegung der Ratifikationsurkunden
- ARTIKEL 11
- Inkrafttreten