PA-PFA-AV
Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung – PA-PFA-AV
- Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung – PA-PFA-AV
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Regelungsinhalt
- § 2. Verweise
- § 3. Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
- 2. Abschnitt Rahmenbedingungen für die Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen
- § 4. Leitung einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder eines PA-Lehrgangs
- § 5. Lehr- und Fachkräfte
- § 6. Aufnahmekommission
- § 7. Prüfungskommission
- § 8. Teilnahmeverpflichtung – Ausbildungszeit
- § 9. Schul- bzw. Lehrgangsordnung
- § 10. Aufnahme in die PA-Ausbildung
- § 11. Aufnahme in die PFA-Ausbildung
- § 12. Anrechnung von Prüfungen und Praktika
- § 13. Validierung non-formal oder informell erworbener Kompetenzen
- § 14. Ausschluss und automatisches Ausscheiden aus der Ausbildung
- 3. Abschnitt Qualitätssicherung der Ausbildung
- § 15. Qualifikationsprofile – Curriculum
- § 16. Ausbildungsgrundsätze
- § 17. Praktische Ausbildung – Schutzbestimmungen
- 4. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PA-Ausbildung
- § 18. Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft
- § 19. Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission
- § 20. Beurteilungsstufen
- § 21. Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 22. Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung
- § 23. Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 24. Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit
- § 25. Dokumentation und Beurteilung der praktischen PA-Ausbildung
- § 26. Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung
- § 27. Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung
- § 28. Gesamtbeurteilung – PA-Ausbildung
- § 29. Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit
- § 30. Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit
- § 31. Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 32. Abschlussprüfungsprotokoll
- 5. Abschnitt Leistungsfeststellung und -beurteilung im Rahmen der PFA-Ausbildung
- § 33. Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Lehrkraft
- § 34. Leistungsfeststellung und -beurteilung durch die Prüfungskommission
- § 35. Beurteilungsstufen
- § 36. Negative Beurteilung – Wiederholungsmöglichkeiten – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 37. Zusatzprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 38. Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 39. Leistungsfeststellung und -beurteilung – Abwesenheit
- § 40. Dokumentation und Beurteilung der praktischen PFA-Ausbildung
- § 41. Kommissionelle Abschlussprüfung – Zulassung
- § 42. Kommissionelle Abschlussprüfung – Inhalt, Durchführung und Beurteilung
- § 43. Gesamtbeurteilung – PFA-Ausbildung
- § 44. Kommissionelle Abschlussprüfung – Abwesenheit
- § 45. Kommissionelle Abschlussprüfung – Wiederholungsmöglichkeit
- § 46. Kommissionelle Abschlussprüfung – Letzte Wiederholungsmöglichkeit
- § 47. Abschlussprüfungsprotokoll
- 6. Abschnitt Schriftliche Arbeit im Fachbereich im Rahmen der PFA-Ausbildung
- § 48. Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich
- § 49. Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Leistungsfeststellung und -beurteilung
- § 50. Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Überarbeitung
- § 51. Schriftliche Arbeit im Fachbereich – Letzte Überarbeitungsmöglichkeit
- 7. Abschnitt Verkürzte Ausbildungen
- § 52. Verkürzte PA-Ausbildung für Human- und Zahnmediziner/innen
- 8. Abschnitt EWR-Berufsanerkennung und Nostrifikation
- § 53. Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der EWR-Berufsanerkennung
- § 54. Anpassungslehrgang
- § 55. Eignungsprüfung
- § 56. Wiederholen des Anpassungslehrgangs oder der Eignungsprüfung
- § 57. Ergänzungsausbildung im Rahmen der Nostrifikation
- § 58. Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums und Abbruch der Ergänzungsausbildung
- 9. Abschnitt Ausbildungsbestätigungen und Qualifikationsnachweise
- § 59. Ausbildungsbestätigung
- § 60. Zeugnis über das 1. und 2. Ausbildungsjahr
- § 61. Zeugnis
- § 62. PFA-Diplom
- § 63. Bestätigung über den Anpassungslehrgang bzw. die Eignungsprüfung
- § 64. Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung
- 10. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 65. Direktoren/-innen von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und Leiter/innen von Pflegehilfelehrgängen
- § 66. Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung