NAPV
Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung – NAPV
- Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung – NAPV
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Ziele und Begriffsbestimmungen
- § 2. Zeiträume, in denen stickstoffhältige Düngemittel nicht auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebracht werden dürfen
- § 3. Verfahren für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
- § 4. Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden
- § 5. Bedingungen für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Nähe von Wasserläufen
- § 6. Fassungsvermögen und Bauweise von Behältern zur Lagerung von Wirtschaftsdünger
- § 7. Begrenzung für das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen
- § 8. Betriebsbezogene Aufzeichnungsverpflichtungen
- § 9. Verstärkte Aktionen für in Gebieten gemäß Anlage 5 gelegene Betriebe
- § 10. Besondere Vorgaben für die Gewässeraufsicht
- § 11. Umsetzungsklausel
- § 12. Inkrafttreten
- Wirtschaftsdüngeranfallsmengen für 6 Monate je Stallplatz in m 3 bei verschiedenen Entmistungssystemen
- Ammoniumanteil von Wirtschaftsdüngern, sonstigen organischen Düngern oder Klärschlamm
- Begrenzung der auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgebrachten Stickstoffmenge
- Abschnitt I Obergrenzen Acker
- Abschnitt II Bei der Düngebemessung von Gemüsekulturen zu berücksichtigende Stickstoffmengen
- Abschnitt III Stickstoffnachlieferung aus Vorfrucht und Ernterückständen
- Abschnitt IV Sickstoffmenge durch das Bewässerungswasser
- Abschnitt V Schlagbezogene Bilanzierung des jährlichen Stickstoffsaldos gemäß § 9 Abs. 6
- Abschnitt VI Obergrenzen Grünland/Ackerfutterflächen
- Stickstoffanfall nach Abzug der Stall- und Lagerverluste
- Gebiete mit verstärkten Aktionen gemäß Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen