BGBl. II Nr. 31/2016
Messgeräteverordnung 2016 (BGBl. II Nr. 31/2016)
- Messgeräteverordnung 2016 (BGBl. II Nr. 31/2016)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Geltungsbereich
- § 2.
- § 3. Begriffsbestimmungen
- § 4. Anwendbarkeit der Bestimmungen auf Teilgeräte
- § 5. Wesentliche Anforderungen
- § 6. Pflichten der Hersteller
- § 7. Bevollmächtigte
- § 8. Pflichten der Einführer
- § 9. Pflichten der Händler
- § 10. Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- § 11. Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- § 12. Konformitätsvermutung von Messgeräten
- § 13. Konformitätsbewertungsverfahren
- § 14. Technische Unterlagen
- § 15. EU-Konformitätserklärung
- § 16. Konformitätskennzeichnung
- § 17. Anbringung der CE-Kennzeichnung und der zusätzlichen Metrologie-Kennzeichnung
- § 18. Notifizierung
- § 19. Anforderungen an notifizierte Stellen
- § 20. Konformitätsvermutung bei notifizierten Stellen
- § 21. Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- § 22. Akkreditierte interne Stellen
- § 23. Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
- § 24.
- § 25.
- § 26. Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- § 27. Verfahren zur Behandlung von Messgeräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
- § 28. Risiko durch konforme Geräte
- § 29. Formale Nichtkonformität
- § 30. Sprachliche Gleichbehandlung
- § 31. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
- § 32. Übergangsbestimmungen
- § 33. Inkrafttreten
- Wesentliche Anforderungen
- Tabelle 1
- Modul A: Interne Fertigungskontrolle
- Modul A2: Interne Fertigungskontrolle mit überwachten Geräteprüfungen in unregelmäßigen Abständen
- Modul B: EU-Baumusterprüfung
- Modul C: Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
- Modul C2: Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Geräteprüfungen in regelmäßigen Abständen
- Modul D: Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
- Modul D1: Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
- Modul E: Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung bezogen auf das Gerät
- Modul E1: Qualitätssicherung von Endabnahme und Prüfung der Geräte
- Modul F: Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Produktprüfung
- MODUL F1: Konformität auf der Grundlage einer Prüfung der Produkte
- Modul G: Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung
- Modul H: Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung
- Modul H1: Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung