BGBl. II Nr. 275/2008
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung (BGBl. II Nr. 275/2008)
- LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung (BGBl. II Nr. 275/2008)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1. Anwendungsbereich
- § 2. Zielbestimmung
- 2. Abschnitt Ausbildung
- § 3. Voraussetzungen
- § 4. Struktur und Inhalt
- § 5. Ausbildung für Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG
- § 6. Ausbildung für beauftragte amtliche Tierärzte
- § 7. Ausbildung für amtliche Fachassistenten
- § 8. Ausbildung für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden
- § 9. Ausbildungsstellen
- 3. Abschnitt Praktische und theoretische Ausbildung, Leistungsnachweise
- § 10. Praktische Ausbildung, Inhalte
- § 11. Nachweis der praktischen Ausbildung
- § 12. Theoretische Ausbildung, Inhalte
- § 13. Leistungsnachweis im Rahmen der theoretischen Ausbildung
- 4. Abschnitt Kommissionelle Abschlussprüfung
- § 14. Voraussetzung
- § 15. Prüfungskommission
- § 16. Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- § 17. Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung
- § 18. Gliederung der Prüfung
- § 19. Ausschluss der Öffentlichkeit
- § 20. Leitung und Aufsicht
- § 21. Rücktritt, Nichtteilnahme
- § 22. Prüfungsergebnis
- § 23. Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 24. Prüfungszeugnis
- § 25. Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung
- 5. Abschnitt Weiterbildung
- § 26. Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
- 6. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
- § 27. Kundmachung der theoretischen Ausbildungslehrgänge
- § 28. Ausbildungsunterlagen und -materialien, Prüfungsunterlagen
- § 29. Finanzielle Bestimmungen
- § 30. Ausbildung betriebseigener Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung
- 7. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 31. Übergangsbestimmungen
- § 32. Inkrafttreten
- § 33. Verweisung auf andere Rechtsvorschriften
- § 34. Personenbezogene Bezeichnungen
- Ausbildungsrahmenplan für Aufsichtsorgane
- Praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Tierärzte
- Praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Tierärzte
- ( in Betrieben mit jährlicher Schlachtung von weniger als 1000 Großvieheinheiten oder von weniger als 150.000 Stück Geflügel und Hasentieren)
- Praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Fachassistenten
- Praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten für Trichinenuntersuchungen
- Praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Ausbildungsrahmenplan für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch
- Praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden
- Praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung
- Ausbildungsrahmenplan für betriebseigene Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung
- Praktische Ausbildung
- Theoretische Ausbildung