BGBl. II Nr. 395/2021
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht (BGBl. II Nr. 395/2021)
- Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über den Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht (BGBl. II Nr. 395/2021)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Lehrplan
- § 2. Lehrverpflichtungsgruppen
- § 3. Inkrafttreten
- (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)
- II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
- III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
- IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
- V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
- Ethik
- Physiologische Grundlagen
- Pädagogik der Früherziehung
- Didaktik der Früherziehung
- Früherziehungspraxis
- B. Pflichtpraktikum
- Artikel 2 Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht