BGBl. Nr. 146/1960
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1960, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Einrichtung eines Fonds zur Leistung von Beihilfen in wirtschaftlichen Notfällen betrieblicher Art, hervorgerufen durch Tierverluste, die nicht durch Seuche oder sonstige Krankheit entstehen. (BGBl. Nr. 146/1960)
- Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1960, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Einrichtung eines Fonds zur Leistung von Beihilfen in wirtschaftlichen Notfällen betrieblicher Art, hervorgerufen durch Tierverluste, die nicht durch Seuche oder sonstige Krankheit entstehen. (BGBl. Nr. 146/1960)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel