BGBl. Nr. 144/1978
Übersetzung (BGBl. Nr. 144/1978)
- Übersetzung (BGBl. Nr. 144/1978)
- Langtitel
- Änderung
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- Kapitel I Besondere Beförderungsmittel
- Artikel 1
- Artikel 2
- Kapitel II Verwendung besonderer Beförderungsmittel zur internationalen Beförderung bestimmter leicht verderblicher Lebensmittel
- Artikel 3
- Artikel 4
- Artikel 5
- Artikel 6
- Artikel 7
- Artikel 8
- Artikel 9
- Artikel 10
- Artikel 11
- Artikel 12
- Artikel 13
- Artikel 14
- Artikel 15
- Artikel 16
- Artikel 17
- Artikel 18
- Artikel 19
- Artikel 20
- Begriffsbestimmungen und Normen für die besonderen Beförderungsmittel *1) für leicht verderbliche Lebensmittel
- Bestimmungen für die Prüfung von Beförderungsmitteln mit Wärmedämmung, mit Kältespeicher, mit Kältemaschine oder mit Heizanlage auf Übereinstimmung mit den Normen
- Methoden und Verfahren zur Messung und Prüfung der Wirksamkeit der Wärmedämmung sowie der Leistungsfähigkeit der kälte- und wärmeerzeugenden Anlagen der besonderen Beförderungsmittel für leicht verderbliche Lebensmittel A. Begriffsbestimmungen und Allgemeines
- B. Wirksamkeit der Wärmedämmung der Beförderungsmittel Verfahren zur Messung des k-Wertes
- Prüfung der Wirksamkeit der Wärmedämmung der in Dienst befindlichen Beförderungsmittel
- c) Entscheidungen
- Übergangsbestimmungen für neue Beförderungsmittel
- C. Leistungsfähigkeit der kälte- oder wärmeerzeugenden Anlagen der Beförderungsmittel Verfahren zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit der kälte- oder wärmeerzeugenden Anlagen der Beförderungsmittel
- Beförderungsmittel mit Kältespeicher
- Beförderungsmittel mit Kältemaschine
- Beförderungsmittel mit Heizanlage
- Prüfbericht
- Übergangsbestimmungen für neue Beförderungsmittel
- A. Muster einer Bescheinigung über die Übereinstimmung der Beförderungsmittel mit den Normen des ATP gemäß Anlage 1 – Anhang 1 Ziffer 4 Muster einer Bescheinigung für die für internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel zu Lande verwendeten Beförderungsmittel mit Wärmedämmung, mit Kältespeicher, mit Kältemaschinen oder mit Heizanlage
- AUSWAHL DER BESONDEREN BEFÖRDERUNGSMITTEL UND TEMPERATURBEDINGUNGEN, DIE BEI DER BEFÖRDERUNG VON TIEFGEFRORENEN UND GEFRORENEN LEBENSMITTELN ZU BEACHTEN SIND
- Temperaturbedingungen für die Beförderung gewisser Lebensmittel, die weder tiefgefroren noch gefroren sind