HSG 2014
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Begriffsbestimmungen
- § 3. Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungsstrukturen an den übrigen Bildungseinrichtungen
- 2. Hauptstück Vertretungseinrichtungen
- 1. Abschnitt Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 4. Aufgaben der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 5. Rechte und Pflichten der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 6. Evidenz der Mitglieder der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 7. Infrastruktur der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 8. Organe der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft
- § 9. Bundesvertretung der Studierenden
- § 10. Vorsitzendenkonferenzen
- § 11. Aufgaben der Bundesvertretung der Studierenden
- 2. Abschnitt Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 12. Mitglieder und Aufgaben der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 13. Rechte und Pflichten der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 14. Infrastruktur der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 15. Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 16. Hochschulvertretung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 17. Aufgaben der Hochschulvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 18. Organe gemäß § 15 Abs. 2
- § 19. Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 20. Aufgaben der Studienvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 21. Studierendenversammlung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
- § 22. Tätigkeitsberichte
- 3. Abschnitt Vertretung von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 23. Aufgaben der Hochschulvertretungen und Studienvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 24. Rechte und Pflichten der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 25. Infrastruktur der Studierendenvertretungen an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 26. Vertretungsstrukturen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 27. Aufgaben der Hochschulvertretungen der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 28. Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- § 29. Aufgaben der Studienvertretung der Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist
- 3. Hauptstück Organisation der Vertretungseinrichtungen
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen über Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
- § 30. Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
- § 31. Rechtsfolgen der Tätigkeit als Studierendenvertreterin oder Studierendenvertreter
- § 32. Entsendung von Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern
- 2. Abschnitt Vorsitzende und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- § 33. Wahl, Abwahl und Rücktritt der oder des Vorsitzenden und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- § 34. Bezeichnung der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- § 35. Aufgaben der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter
- 3. Abschnitt Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten
- § 36. Organisation der Verwaltung
- § 37. Wirtschaftsbetriebe
- § 38. Finanzierung
- § 39. Verteilung der Studierendenbeiträge
- § 40. Budgetierung und Bilanzierung
- § 41. Haushaltsführung
- § 42. Rechtsgeschäfte
- 4. Hauptstück Willensbildung der Mitglieder
- 1. Abschnitt Wahlen in die Organe
- § 43. Durchführung der Wahlen in die Organe
- § 44. Ausstellung einer Wahlkarte
- § 45. Stimmabgabe mit einer Wahlkarte
- § 46. Wahladministrationssystem
- § 47. Wahlberechtigte
- § 48. Wahlausschließungsgründe
- § 49. Wahlwerbende Gruppen und Zustellungsbevollmächtigte
- § 50. Zusammensetzung der Wahlkommissionen
- § 51. Aufgaben der Wahlkommissionen und Unterwahlkommissionen
- § 52. Wahlverfahren
- § 53. Zuweisung der Mandate für die Bundesvertretung und die Hochschulvertretungen
- § 54. Zuweisung der Mandate für die Studienvertretungen
- § 55. Erlöschen von Mandaten
- § 56. Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
- § 57. Einsprüche gegen die Wahlen der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen
- § 58. Wahlwiederholung
- § 59. Konstituierung der Bundesvertretung, der Hochschulvertretungen und der Studienvertretungen
- § 60. Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung
- 2. Abschnitt Direkte Mitbestimmung der Mitglieder
- § 61. Antragsrecht
- § 62. Urabstimmung
- 5. Hauptstück Aufsicht und Kontrolle
- § 63. Aufsicht
- § 64. Kontrollkommission
- § 65. Aufgaben der Kontrollkommission
- § 66. Rechnungshofkontrolle
- 6. Hauptstück Verfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 67. Verfahrensbestimmungen
- § 68. Inkrafttreten
- § 69. Außerkrafttreten
- § 70. Übergangsbestimmungen
- § 71. Vollziehung