BGBl. Nr. 347/1976
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 15. Juni 1976 über die Einstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart (BGBl. Nr. 347/1976)
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 15. Juni 1976 über die Einstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart (BGBl. Nr. 347/1976)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. ABSCHNITT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Zweck der Einstufungsprüfung und der Aufnahmsprüfung
- 2. ABSCHNITT EINSTUFUNGSPRÜFUNG
- § 3. Zeitpunkt der Einstufungsprüfung
- § 4. Umfang der Einstufungsprüfung
- § 5. Prüfungsstoff der Einstufungsprüfung
- 3. ABSCHNITT AUFNAHMSPRÜFUNG
- § 6. Zeitpunkt der Aufnahmsprüfung
- § 7. Umfang der Aufnahmsprüfung
- § 8. Prüfungsstoff der Aufnahmsprüfung
- 4. ABSCHNITT GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
- § 9. Bestellung der Prüfer
- § 10. Durchführung der schriftlichen Teilprüfungen
- § 11. Durchführung der mündlichen und der praktischen Teilprüfung
- § 12. Dauer der Einstufungsprüfungen bzw. der Aufnahmsprüfung
- § 13. Beurteilung der Leistungen bei der Einstufungsprüfung bzw. bei der Aufnahmsprüfung
- § 14. Wiederholung der Einstufungsprüfung oder der Aufnahmsprüfung
- § 15. Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten
- § 15a. Übergangsbestimmung zum Auslaufen der Hauptschule und der Einführung der Mittelschule
- § 16. Inkrafttreten