BGBl. III Nr. 18/2001
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER UKRAINE ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DEN FREIWILLIGEN LEISTUNGEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH AN EHEMALIGE SKLAVEN- UND ZWANGSARBEITER DES NATIONALSOZIALISTISCHEN REGIMES (BGBl. III Nr. 18/2001)
- ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER UKRAINE ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT BEI DEN FREIWILLIGEN LEISTUNGEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH AN EHEMALIGE SKLAVEN- UND ZWANGSARBEITER DES NATIONALSOZIALISTISCHEN REGIMES (BGBl. III Nr. 18/2001)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1
- Definitionen
- Artikel 2
- Gegenstand des Abkommens
- Artikel 3
- Grundsätze für den Empfang von Leistungen
- Artikel 4
- Grundsätze für die Erbringung der Leistung
- Artikel 5
- Datenschutz
- Artikel 6
- Vertretung
- Artikel 7
- Rechtssicherheit
- Artikel 8
- Anträge früherer sowjetischer und ukrainischer oder heutiger ukrainischer Staatsbürger außerhalb des Abkommens
- Artikel 9
- Inkrafttreten