BESCHLUSS NR. 2/90 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Ergänzung und Änderung von Anhang III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in” oder „Ursprungserzeugnisse” und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zur Änderung der Ursprungsregeln infolge der Einführung des Harmonisierten Systems (BGBl. Nr. 681/1990)