BGBl. Nr. 614/1994
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERVERKÜRZUNG AUF DEM GEBIETE DER ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUERN (BGBl. Nr. 614/1994)
- ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERVERKÜRZUNG AUF DEM GEBIETE DER ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUERN (BGBl. Nr. 614/1994)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Artikel 1
- Unter das Abkommen fallende Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen
- Artikel 2
- Unter das Abkommen fallende Steuern
- Artikel 3
- Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Artikel 4
- Steuerlicher Wohnsitz
- Artikel 5
- Unbewegliches Vermögen
- Artikel 6
- Bewegliches Vermögen einer Betriebstätte oder einer festen Einrichtung
- Artikel 7
- Bewegliches körperliches Vermögen
- Artikel 8
- Anderes Vermögen
- Artikel 9
- Schuldenabzug
- Artikel 10
- Öffentlich-rechtliche Körperschaften und gemeinnützige Einrichtungen
- Artikel 11
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Artikel 12
- Verjährung
- Artikel 13
- Verständigungsverfahren
- Artikel 14
- Informationsaustausch
- Artikel 15
- Vollstreckungsrechtshilfe
- Artikel 16
- Diplomaten und Konsularbeamte
- Artikel 17
- Räumlicher Geltungsbereich
- Artikel 18
- Inkrafttreten
- Artikel 19
- Kündigung