BVV 2013
Bundesvermögensverwaltungsverordnung – BVV 2013
- Bundesvermögensverwaltungsverordnung – BVV 2013
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Gegenstand
- § 2. Geltungsbereich
- § 3. Verfahrensvorschriften
- § 4. Aufbewahrungsfristen
- § 5. Aufgaben und Pflichten der Buchhaltungsagentur
- § 6. Verzeichnis für die Anlagenkennzahlen
- § 7. Haftung für Beschädigung und Verlust von beweglichen und unbeweglichen Sachen
- 2. Hauptstück Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 8. Gegenstand der Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen
- § 9. Begriff und Einteilung der beweglichen Sachen
- § 10. Verwaltung der beweglichen Sachen
- § 11. Inventar- und Vorratsverwaltungssysteme
- 2. Abschnitt Verwaltung von Inventargegenständen
- § 12. Begriff und Einteilung der Inventargegenstände
- § 13. Erfassung der Inventargegenstände
- § 14. Wertmäßige Erfassung der Inventargegenstände
- § 15. Sonderinventar
- § 16. Fremdinventar
- § 17. Kennzeichnung der Inventargegenstände
- 3. Abschnitt Verwaltung von Vorräten
- § 18. Begriff und Einteilung der Vorräte
- § 19. Erfassung der Vorräte
- § 20. Wertmäßige Erfassung der Vorräte
- § 21. Vorratsausgabe und Kontrolle des Vorratsverbrauchs
- § 22. Lagerung der Vorräte
- 4. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. Abschnitt
- § 23. Abschluss der Inventar- und Vorratsaufzeichnungen
- § 24. Inventur
- § 25. Ergebnis der Inventur
- § 26. Ausscheiden der Inventargegenstände und Vorräte
- § 27. Verwertung der Inventargegenstände und Vorräte
- 3. Hauptstück Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 28. Gegenstand der Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen
- § 29. Begriff der unbeweglichen Sachen
- § 30. Verwaltung der unbeweglichen Sachen
- § 31. Liegenschaftsverwaltungssystem
- 2. Abschnitt Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen
- § 32. Einteilung der unbeweglichen Sachen
- § 33. Erfassung der unbeweglichen Sachen
- § 34. Wertmäßige Erfassung der unbeweglichen Sachen
- § 35. Ausscheiden der unbeweglichen Sachen
- 4. Hauptstück Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten
- § 36. Gegenstand der Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten
- § 37. Begriff der immateriellen Anlagenwerte
- § 38. Verwaltung der immateriellen Anlagenwerte
- § 39. Erfassung, Abschluss der Aufzeichnungen und Inventur
- 5. Hauptstück Verwaltung von Bibliotheken
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 40. Gegenstand der Verwaltung von Bibliotheken und Geltungsbereich
- § 41. Begriff der Bibliotheksstücke
- § 42. Aufgaben der Bibliotheksverwaltung
- 2. Abschnitt Verwaltung von Bibliotheksstücken
- § 43. Inventarisierung und Katalogisierung der Bibliotheksstücke
- § 44. Erfassung der Bibliotheksstücke
- § 45. Bibliotheks- und Entlehnordnung
- § 46. Benützung und Entlehnung von Bibliotheksstücken
- § 47. Dauerhaft entlehnte Bibliotheksstücke
- § 48. Ausscheiden von Bibliotheksstücken
- § 49. Haftung
- § 50. Inventur
- 6. Hauptstück Gemeinsame Bestimmungen für das 2. – 5. Hauptstück
- § 51. Kulturgüter
- § 52. Abschreibung
- 7. Hauptstück In- und Außerkrafttreten
- § 53. In- und Außerkrafttreten