BGBl. I Nr. 125/1998
Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden (BGBl. I Nr. 125/1998)
- Bundesgesetz, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden (BGBl. I Nr. 125/1998)
- Langtitel
- Änderung
- Erster Abschnitt Allgemeine zivil- und zivilprozeßrechtliche Begleitmaßnahmen
- § 1. Ersetzung des Diskont- und Lombardzinssatzes
- § 2. Entfall vereinbarter Wertmesser
- § 3. Angabe von Euro und Schilling in Verträgen
- § 4. Euro-Klagen und -Anträge
- § 5. Eintragungen in das Grundbuch
- Zweiter Abschnitt Rechnungslegung
- § 6. Umrechnung von Fremdwährungen
- § 7. Im Zusammenhang mit der Währungsumstellung entstehende Aufwendungen
- Dritter Abschnitt Für Aktiengesellschaften geltende Bestimmungen
- § 8. Gesetzliche Umrechnung der Aktiennennbeträge und des Grundkapitals
- § 9. Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln zur Anpassung des Grundkapitals und der Aktiennennbeträge
- § 10. Herabsetzung des Grundkapitals zur Anpassung des Grundkapitals und der Aktiennennbeträge
- § 11. Bestimmungen in den Satzungen
- Vierter Abschnitt Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltende Bestimmungen
- § 12. Gesetzliche Umrechnung der Stammeinlagen und des Stammkapitals
- § 13. Anpassung des Gesellschaftsvertrags
- § 14. Erhöhung des Stammkapitals
- § 15. Herabsetzung des Stammkapitals
- Artikel IX
- Verweisungen
- Artikel X Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen und Vollziehung
- § 1. Inkrafttreten
- Artikel 13
- In-Kraft-Treten, Aufhebungen, Übergangsbestimmungen
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 131/2001 , zu Art. I § 9, §§ 14 und 15 sowie Art. X § 7, BGBl. I Nr. 125/1998 )