BSO
Bodensee-Schiffahrts-Ordnung – BSO
- Bodensee-Schiffahrts-Ordnung – BSO
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- TEIL 1 Allgemeine Vorschriften
- § 0.01. Geltungsbereich
- § 0.02. Begriffsbestimmungen
- TEIL 2 Verkehrsvorschriften
- Abschnitt I ALLGEMEINES
- § 1.01. Schiffsführer
- § 1.02. Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
- § 1.03. Allgemeine Sorgfaltspflicht
- § 1.04. Verhalten unter besonderen Umständen
- § 1.05. Belastung und Personenzahl
- § 1.06. Urkunden
- § 1.07. Schiffahrtshindernisse
- § 1.08. Schutz der Schiffahrtszeichen
- § 1.09. Gewässerverunreinigung
- § 1.10. Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
- § 1.11. Verhalten bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung
- § 1.12. Festgefahrene und gesunkene Fahrzeuge
- § 1.13. Anordnungen in Einzelfällen
- § 1.14. Anordnungen vorübergehender Art
- § 1.15. Vorrangfahrzeuge
- § 1.16. Überwachung
- Abschnitt II KENNZEICHEN DER FAHRZEUGE
- § 2.01. Kennzeichen
- § 2.02. Anbringung der Kennzeichen
- Abschnitt III SICHTZEICHEN DER FAHRZEUGE
- § 3.01. Lichter
- § 3.02. Flaggen und Bälle
- § 3.03. Verbotene Lichter und Zeichen
- § 3.04. Ersatz und Umrüstung bestehender Lichter
- § 3.05. Lampen und Scheinwerfer
- § 3.06. Bezeichnung während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
- § 3.07. Zusätzliche Bezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
- § 3.08. Bezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen beim Stilliegen bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
- § 3.09. Tagbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt
- § 3.10. Bezeichnung von Fischereifahrzeugen
- § 3.11. Tagbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen, deren Verankerungen die Schiffahrt gefährden können
- § 3.12. Zeigen des blauen Blinklichtes
- § 3.13. Zeichen beim Tauchen
- Abschnitt IV Schallzeichen und Sprechfunk
- § 4.01. Allgemeines
- § 4.02. Schallzeichen der Fahrzeuge
- § 4.03. Schallzeichen von Häfen und Landestellen
- § 4.04. Verbotene Schallzeichen
- § 4.05. Sprechfunk
- Abschnitt V SCHIFFAHRTSZEICHEN
- § 5.01. Allgemeines
- § 5.02. Bezeichnung von Hafeneinfahrten, Landestellen und ortsfesten Anlagen
- Abschnitt VI FAHRREGELN
- § 6.01. Allgemeine Verhaltensregeln
- § 6.02. Fahrgeschwindigkeit
- § 6.03. Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
- § 6.04. Grundsätze für das Begegnen und Überholen
- § 6.05. Ausweichpflichtige Fahrzeuge
- § 6.06. Verhalten gegenüber Vorrangfahrzeugen, Schleppverbänden, Fahrzeugen der Berufsfischer und Tauchern
- § 6.07. Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
- § 6.08. Verhalten beim Ausweichen
- § 6.09. Besondere Vorschriften für das Überholen
- § 6.10. Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen; Landestellen
- § 6.11. Einschränkungen der Schiffahrt
- § 6.12. Radarfahrt
- § 6.13. Fahrt bei unsichtigem Wetter, Starkwind und Sturm
- § 6.14. Schallzeichen während der Fahrt bei unsichtigem Wetter
- § 6.15. Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
- § 6.16. Fahrzeuge in Not
- Abschnitt VII REGELN FÜR DAS STILLIEGEN
- § 7.01. Stilliegen
- Abschnitt VIII WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE UND GEFÄHRLICHE GÜTER
- § 8.01. Grundsätzliches Beförderungsverbot
- § 8.02. Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die zugleich als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
- § 8.03. Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die nicht als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
- Abschnitt IX FAHRGASTSCHIFFAHRT
- § 9.01. Schiffsverkehr an den Landestellen
- § 9.02. Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
- § 9.03. Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
- § 9.04. Schleppverbot
- § 9.05. Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
- Abschnitt X BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR DEN RHEIN
- § 10.01. Geltungsbereich
- § 10.02. Ausgenommene Vorschriften
- § 10.03. Geschwindigkeitsbeschränkungen
- § 10.04 Begegnen und Überholen
- § 10.05 Durchfahrt unter Brücken
- § 10.06. Wartepflicht gegenüber Fahrgastschiffen
- § 10.07. Überqueren
- § 10.08. Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
- § 10.09. Fahrt bei unsichtigem Wetter
- § 10.10. Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
- § 10.11. Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
- § 10.12. Verbotenes Stilliegen
- Abschnitt XI VERSCHIEDENES
- § 11.01. Einbringen und Bezeichnen von Fischereigeräten
- § 11.02. Fischen mit der Schleppangel
- § 11.03. Wasserflugzeuge
- § 11.04. Bade-, Tauch- und Brückenspringverbot
- § 11.05. Genehmigung von Veranstaltungen
- § 11.06. Genehmigung von Sondertransporten
- TEIL 3 Zulassungsvorschriften
- Abschnitt XII BERECHTIGUNG ZUM FÜHREN VON FAHRZEUGEN
- § 12.01. Patentpflicht
- § 12.02. Schifferpatent
- § 12.03. Allgemeine Voraussetzungen für das Schifferpatent
- § 12.04. Fahrzeiterfordernis für den Erwerb des Schifferpatents der Kategorien B und C
- § 12.05. Schiffsführerprüfung
- § 12.06. Inhalt des Schifferpatents
- § 12.07. Verlegung des Hauptwohnsitzes
- § 12.08. Entzug und Einschränkung des Schifferpatents
- § 12.09. Anerkennung anderer Schifferpatente
- § 12.10. Schifferpatent für den Rhein
- Abschnitt XIII BAU UND AUSRÜSTUNG VON FAHRZEUGEN
- § 13.01. Grundregel
- § 13.02. Schwimmfähigkeit
- § 13.03. Stabilität, Freibord und Einsenkungsmarken
- § 13.04. Manövrierfähigkeit
- § 13.05. Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
- § 13.06. Schallgeräte
- § 13.07. Lenzeinrichtungen
- § 13.08. Steuerstand
- § 13.09. Radargeräte
- § 13.10. Gewässerschutz
- § 13.11. Motoren und Gemischschmierung
- § 13.11a. Abgasemissionen
- § 13.11b. Austausch von Motoren
- § 13.11c. Wartung von Motoren
- § 13.11d. Begrenzung des Partikelausstoßes von Dieselmotoren
- § 13.12. Abgasleitungen
- § 13.13. Kraftstoffbehälter
- § 13.14. Elektrische Anlagen und Flüssiggasanlagen
- § 13.15 Akkumulatoren
- § 13.16. Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
- § 13.17. Motoren in Fahrgastschiffen
- § 13.18. Zulässige Maschinenleistung von Vergnügungsfahrzeugen
- § 13.19. Mindestausrüstung der Fahrzeuge
- § 13.20. Rettungsmittel
- § 13.21. Funkanlagen
- Abschnitt XIV ZULASSUNG UND UNTERSUCHUNG VON FAHRZEUGEN
- § 14.01. Zulassung
- § 14.02. Inhalt der Zulassungsurkunde
- § 14.03 Untersuchung
- § 14.04. Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
- § 14.05. Maßnahmen bei Feststellung von Mängeln
- § 14.06. Entzug der Zulassung
- § 14.07. Änderung, Neuerteilung und Rückgabe der Zulassungsurkunde
- § 14.08. Probe- und Überstellungszulassung
- Abschnitt XV BESATZUNG
- § 15.01 Besatzung
- TEIL 4 Schlußvorschriften
- § 16.01. Sonderrechte
- § 16.02. Ausnahmen
- § 16.03. Übergangsvorschriften
- § 16.04. Inkrafttreten
- ABGASVORSCHRIFTEN INHALTSVERZEICHNIS
- § 1. Hauptmerkmale des Motors bzw. der Motorenfamilie und Angaben über die Durchführung der Prüfungen
- § 2.
- § 3.
- § 4.
- § 5.
- § 6.
- § 7.
- § 8.
- § 9.
- § 10.
- § 11.
- § 12.
- § 13.
- § 14.
- § 15.
- § 16.
- § 17.
- § 18.
- Prüfnummer für die Abgastypenprüfbescheinigung
- Artikel II Übergangsbestimmung
- (Anm.: aus BGBl. Nr. 203/1996 zu § 13.20 Abs. 3 und 6, BGBl. Nr. 93/1976 )