Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße Anschlussstelle „Rustenfeld“ im Bereich der Gemeinden Wien, Lanzendorf und Leopoldsdorf (BGBl. II Nr. 120/2005)