BGBl. II Nr. 105/2017
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst (BGBl. II Nr. 105/2017)
- Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst (BGBl. II Nr. 105/2017)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 2. Anrechnung von Zeiten einer vorgeschriebenen Berufspraxis
- § 3. Anrechnung von Zeiten einer zusätzlichen Berufspraxis für die Verwendung in fachtheoretischen oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen und in allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen (Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger)
- § 4. Anrechnung von Berufspraxiszeiten für Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums im Bereich der Allgemeinbildung (§ 38 Abs. 2 und 7 VBG)
- § 5. Anrechnung von Zeiten einer Unterrichts- bzw. Lehrtätigkeit
- § 6. Anrechnung zusätzlicher Vordienstzeiten
- § 7. Inkrafttreten