ARHG
Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz – ARHG
- Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz – ARHG
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- I. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen
- § 2. Allgemeiner Vorbehalt
- § 3. Gegenseitigkeit
- § 4. Bedingungen
- § 5. Kosten
- § 6. Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
- § 7. Reisedokumente
- § 8. Vorbeugende Maßnahmen
- § 9. Anwendung der allgemeinen Vorschriften über das Strafverfahren; Einstellung des Ermittlungsverfahrens
- § 9a. Datenschutz
- II. HAUPTSTÜCK Auslieferung aus Österreich
- ERSTER ABSCHNITT Zulässigkeit der Auslieferung
- § 10. Allgemeiner Grundsatz
- § 11. Strafbare Handlungen, die der Auslieferung unterliegen
- § 12. Verbot der Auslieferung österreichischer Staatsbürger
- § 13. Vorrang der Auslieferung
- § 14. Strafbare Handlungen politischen Charakters
- § 15. Militärische und fiskalische strafbare Handlungen
- § 16. Österreichische Gerichtsbarkeit
- § 17. Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung – Anerkennung ausländischer Entscheidungen
- § 17a. Verbot der Doppelbestrafung und -verfolgung – keine verpflichtende Anerkennung ausländischer Entscheidungen
- § 18. Verjährung
- § 19. Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze; Asyl
- § 19a. Abwesenheitsurteile
- § 20. Unzulässige Strafen oder vorbeugende Maßnahmen
- § 21. Strafunmündige
- § 22. Härtefälle
- § 23. Spezialität der Auslieferung
- § 24. Auslieferungsersuchen mehrerer Staaten
- § 25. Ausfolgung von Gegenständen
- ZWEITER ABSCHNITT Zuständigkeit und Verfahren
- § 26. Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- § 27. Fahndung
- § 28. Anbot der Auslieferung
- § 29. Auslieferungshaft
- § 30. Behandlung einlangender Ersuchen
- § 31. Verfahren über die Zulässigkeit der Auslieferung
- § 32. Vereinfachte Auslieferung
- § 33. Prüfung des Auslieferungsersuchens durch das Gericht
- § 34. Bewilligung und Ablehnung der Auslieferung
- § 35. Unterlagen
- § 36. Übergabe
- § 37. Aufschub der Übergabe
- § 38. Vorläufige Übergabe
- § 39. Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens
- § 40. Nachträgliches Auslieferungsverfahren
- § 41. Verfahren bei der Ausfolgung von Gegenständen
- III. HAUPTSTÜCK Durchlieferung
- ERSTER ABSCHNITT Zulässigkeit
- § 42. Allgemeiner Grundsatz
- § 43. Zulässigkeit der Durchlieferung
- § 44. Verbot der Durchlieferung österreichischer Staatsbürger
- § 45. Österreichische Gerichtsbarkeit
- § 46. Benützung des Luftweges
- ZWEITER ABSCHNITT Zuständigkeit und Verfahren
- § 47. Entscheidung
- § 48. Unterlagen
- § 49. Übergabe
- IV. HAUPTSTÜCK Rechtshilfe für das Ausland
- ERSTER ABSCHNITT Voraussetzungen
- § 50. Allgemeiner Grundsatz
- § 51. Unzulässigkeit der Rechtshilfe
- § 52. Übersendung von Gegenständen und Akten
- § 53. Vorladungen
- § 54. Überstellung verhafteter Personen zu Beweiszwecken
- ZWEITER ABSCHNITT Zuständigkeit und Verfahren
- § 55. Zuständigkeit zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens
- § 56. Form und Inhalt eines Rechtshilfeersuchens
- § 57. Ablehnung der Rechtshilfe; Unzuständigkeit
- § 58. Anzuwendende Verfahrensvorschriften
- § 58a. Zustimmung zur Datenweiterleitung
- § 59. Zulassung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter zu Rechtshilfehandlungen
- § 59a. Datenübermittlung ohne Ersuchen
- Dritter Abschnitt Besondere Ermittlungsmaßnahmen
- § 59b. Kontrollierte Lieferung
- § 59c. Verdeckte Ermittlungen
- V. HAUPTSTÜCK Übernahme der Strafverfolgung und der Überwachung; Vollstreckung ausländischer strafgerichtlicher Entscheidungen
- ERSTER ABSCHNITT Übernahme der Strafverfolgung
- § 60. Zuständigkeit und Verfahren
- ZWEITER ABSCHNITT Übernahme der Überwachung
- § 61. Voraussetzungen
- § 62. Überwachungsmaßnahmen
- § 63. Zuständigkeit und Verfahren
- DRITTER ABSCHNITT Vollstreckung ausländischer strafgerichtlicher Entscheidungen
- § 64. Voraussetzungen
- § 65. Inländische Vollstreckungsentscheidung
- § 66. Behandlung einlangender Ersuchen
- § 67. Zuständigkeit und Verfahren
- VI. HAUPTSTÜCK Erwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung, der Ausfolgung, der Rechtshilfe sowie der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung und der Vollstreckung
- ERSTER ABSCHNITT Erwirkung der Auslieferung, der Durchlieferung und der Ausfolgung
- § 68. Zuständigkeit und Verfahren
- § 69. Erwirkung der Auslieferungshaft
- § 70. Spezialität der Auslieferung
- ZWEITER ABSCHNITT Erwirkung der Rechtshilfe
- § 71. Voraussetzungen und Verfahren
- § 71a. Ersuchen an Private
- § 72. Vorladung von Personen aus dem Ausland
- § 73. Überstellung verhafteter Personen zu Beweiszwecken
- DRITTER ABSCHNITT Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung, der Überwachung sowie Vollstreckung inländischer strafgerichtlicher Verurteilungen im Ausland
- § 74. Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung
- § 75. Erwirkung der Überwachung
- § 76. Erwirkung der Vollstreckung
- VII. Hauptstück Gemeinsame Ermittlungsgruppen
- § 76a. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland
- § 76b. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Ausland
- VIII. HAUPTSTÜCK Schlußbestimmungen
- § 77. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung
- § 78. Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen ab dem Jahr 2018
- § 79. Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
- § 80. Vollziehung
- Artikel VII Übergangsbestimmung
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 15/2004 , zu den §§ 9, 24, 26, 28, 29, 31, 32, 33, 34, 35, 37, 39, 40, 60, 70 und 76, BGBl. Nr. 529/1979 )
- § 2. (Anm.: aus BGBl. Nr. 756/1992 , zu § 55 Abs. 1, BGBl. Nr. 529/1979 )
- § 3. (Anm.: aus BGBl. Nr. 756/1992 , zu § 55 Abs. 1, BGBl. Nr. 529/1979 )
- Artikel XXIV Übergangsbestimmung
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 112/2007 , zu den §§ 9, 26 - 32, 34 - 37, 39, 40, 48, 49, 51, 54, 55, 56, 58, 59, 60, 63, 66 - 70 und 73 - 76, BGBl. Nr. 529/1979 )