BGBl. II Nr. 334/1997
Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen, die bis zum Ablauf des 31. August 2016 angefertigt wurden (BGBl. II Nr. 334/1997)
- Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die Aufbewahrungsfristen von in den Zentrallehranstalten für Berufstätige zu führenden Aufzeichnungen, die bis zum Ablauf des 31. August 2016 angefertigt wurden (BGBl. II Nr. 334/1997)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Geltungsbereich
- § 2. Aufbewahrungsfristen
- § 3. Aufzeichnungen oder Protokolle, die den Inhalt mehrerer in § 2 genannten Aufzeichnungen bzw. Protokolle enthalten
- § 4. Auflassung einer Schule
- § 5. In- und Außerkrafttreten