ARG
Arbeitsruhegesetz – ARG
- Arbeitsruhegesetz – ARG
- Langtitel
- Änderung
- Umsetzungshinweis für folgende Bestimmung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. ABSCHNITT Geltungsbereich
- § 1.
- 2. ABSCHNITT Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe
- § 2. Begriff der Ruhezeit
- § 3. Wochenendruhe
- § 4. Wochenruhe
- § 5. Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
- § 6. Ersatzruhe
- § 6a. Rufbereitschaft
- § 7. Feiertagsruhe
- § 7a. Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)
- § 8. Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten
- § 9. Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe
- 3. ABSCHNITT Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe
- § 10. Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten
- § 10a. Reisezeit
- § 11. Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
- § 12. Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
- § 12a. Ausnahmen durch Kollektivvertrag
- § 12b. Vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf
- § 13. Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes
- § 13a. Sonderregelung für den 8. Dezember
- § 14. Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
- § 15. Ausnahmen in Einzelfällen
- 4. ABSCHNITT Sonderbestimmungen für Märkte und Messen
- § 16. Märkte und marktähnliche Veranstaltungen
- § 17. Messen und messeähnliche Veranstaltungen
- § 18. Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und Schiffslandeplätzen, Zollfreiläden
- 5. ABSCHNITT Sonderbestimmungen
- § 19. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben
- § 19a. Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal
- § 21. Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
- § 22. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes
- Abschnitt 5a
- § 22a. Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge
- § 22b. Wöchentliche Ruhezeit
- § 22c. Abweichungen
- § 22d. Informationspflichten
- § 22e. Schadenersatz- und Regressansprüche
- Abschnitt 5b
- § 22f. Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben
- 6. ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
- § 24. Aushang der Ruhezeitenregelung
- § 25. Aufzeichnungen und Auskunftspflicht
- § 25a. Sonderbestimmungen für die Schifffahrt
- § 26. Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften
- § 27. Strafbestimmungen
- § 28. Weitergelten von Regelungen
- 7. ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 29. Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen
- § 30. Anhängige Verfahren
- § 31. Aufhebung von Rechtsvorschriften
- § 32. Weitergelten von Rechtsvorschriften
- § 32a. Verweisungen
- § 32b. Bezugnahme auf Richtlinien
- § 33. Inkrafttreten
- § 33a. Inkrafttreten von Novellen
- § 34. Vollziehung