ApoG
Apothekengesetz – ApoG
- Apothekengesetz – ApoG
- Langtitel
- Änderung
- Erster Abschnitt. Öffentliche Apotheken.
- Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen.
- § 1. Arzneimittelversorgung
- § 2. Verbot der Kumulierung.
- § 3. Persönliche Eignung
- § 3a. Staatliches Apothekerdiplom
- § 3b. Allgemeine Berufsberechtigung
- § 3c. Anerkennung von Ausbildungsnachweisen
- § 3d. Aberkennung und Erlöschen der allgemeinen Berufsberechtigung
- § 3e. Apothekerausweis
- § 3f. Berufsbezeichnung
- § 3g. Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen
- § 3h. Vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen – Europäischer Berufsausweis
- § 3i. Partieller Zugang
- § 4. Leitung
- § 4a. Berufshaftpflichtversicherung
- § 5. Tätigkeitsbereiche, Ausbildung und Prüfung der Apotheker
- § 5a. Freie Apothekenwahl
- § 6. Betriebsanlage und Ausstattung
- § 6a. Datenverarbeitung
- § 6b. Verschwiegenheit
- § 7. Apothekenbetriebsordnung und Arzneitaxe
- § 8. Öffnungszeiten und Notfallbereitschaft
- § 8a. Zustellung von Arzneimitteln
- § 8b. Dislozierte Abgabestellen
- Zweiter Titel. Konzessionierte Apotheken.
- § 9. Konzession
- § 10. Sachliche Voraussetzungen der Konzessionserteilung
- § 11. Taxe für die Konzessionserteilung
- § 12. Konzession und Rechtsform des Betriebes öffentlicher Apotheken
- § 13. Betriebspflicht
- § 14. Verlegung
- § 15. Übergang von Apotheken und Fortbetriebsrecht
- § 16. Beschränkung der Übertragung
- § 17. Verpachtung
- § 17a. Bestellung eines verantwortlichen Leiters
- § 17b. Bestellung eines stellvertretenden Leiters
- § 18. Vorübergehende Abberufung des Konzessionsinhabers von der Leitung der Apotheke
- § 19. Zurücknahme der Konzession
- § 19a. Behördliche Schließung der Apotheke
- § 20. Abberufung des Pächters, des verantwortlichen Leiters oder des stellvertretenden Leiters
- § 20a. Vorläufige Enthebung von der Leitung bei Verdacht einer strafbaren Handlung
- Vierter Titel
- § 24. Filialapotheken
- § 25. Zurücknahme der Bewilligung einer Filialapotheke
- Zweiter Abschnitt. Hausapotheken der Ärzte und Tierärzte und pharmazeutische Notapparate.
- § 28. Funktion ärztlicher Hausapotheken
- § 29. Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke.
- § 30. Befugnis beim Betrieb ärztlicher Hausapotheken
- § 31. Vorschriften für den Betrieb von ärztlichen Hausapotheken
- § 34. Tierärztliche Hausapotheken
- Dritter Abschnitt. Anstaltsapotheken.
- § 35. Bewilligung zum Betriebe von Anstaltsapotheken.
- § 36. Befugnis
- § 36a. Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung
- § 37. Verantwortlicher Leiter
- § 38. Sonstige Vorschriften
- § 39. Betriebseinstellung
- § 40. Zurücknahme der Bewilligung und Untersagung des Betriebs
- § 40a. Apotheken von akademischen Ausbildungsstätten für Veterinärmedizin
- Vierter Abschnitt. Strafbestimmungen.
- § 41. Strafbestimmungen
- Fünfter Abschnitt. Behörden und Verfahren.
- § 44. Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde
- § 44a. Entscheidungen nach diesem Bundesgesetz
- § 45. Beschwerde
- § 45a. Befreiung von Gebühren
- § 46. Antrag auf Erteilung der Konzession zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke
- § 47. Ablehnung ohne weiteres Verfahren
- § 48. Kundmachung bei Neuerrichtungen
- § 49. Befassung der Gemeinde
- § 51. Entscheidung über den Konzessionsantrag
- § 52. Verfahren zur Verlegung einer Apotheke
- § 52a. Gemeinsame Verfahrensbestimmungen für die Konzessionserteilung und die Verlegung einer Apotheke
- § 53. Verfahren zur Bewilligung von Filialapotheken
- § 54. Verfahren zur Bewilligung von ärztlichen Hausapotheken
- § 55. Verfahren zur Bestellung eines verantwortlichen oder stellvertretenden Leiters
- § 56. Verfahren zur Genehmigung von Betriebsanlagen
- § 57. Schätzung der Vorräte von Hausapotheken
- § 58. Verfahren zur Genehmigung von Gesellschaftsverträgen
- § 58a. Verfahren zur Genehmigung von Pachtverträgen
- § 59. Betriebsüberprüfungen von Apotheken
- § 59a.
- § 59b.
- § 60. Übermittlung von Ausfertigungen
- § 60a. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
- Sechster Abschnitt. Schlußbestimmungen.
- § 61. Apotheken sui generis
- § 62a.
- § 62b.
- § 63.
- § 64.
- § 66.
- Beziehung zu anderen Vorschriften.
- § 66a. Militärapotheken
- § 67.
- § 67a. Umsetzung von Unionsrecht
- § 68.
- § 68a. Wirksamkeit des Gesetzes
- § 69. Vollziehung
- Artikel II Übergangsbestimmung
- (Anm.: aus BGBl. Nr. 362/1990 , zu § 29, RGBl. Nr. 5/1907 )
- Artikel III Übergangsbestimmungen
- (Anm.: aus BGBl. Nr. 502/1984 , zu den §§ 12 und 47, RGBl. Nr. 5/1907 )
- 7. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen
- Artikel 79 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009 , zu § 15, BGBl. Nr. 5/1907 )