AllgStrSchV 2020
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
- Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Teil Übergeordnete Bestimmungen
- 1. Hauptstück Ziel, Geltungsbereich, Umsetzungshinweis und Begriffsbestimmungen
- § 1. Ziel, Geltungsbereich
- § 2. Umsetzungshinweis
- § 3. Begriffsbestimmungen
- 2. Hauptstück Dosisbegrenzung
- § 4. Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition
- § 5. Gesondert zugelassene Expositionen
- § 6. Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
- 2. Teil Tätigkeiten
- 1. Hauptstück Bewilligungs- und Meldebestimmungen
- § 7. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
- § 8. Ausnahmen von der Meldepflicht
- § 9. Gemeinsame Bewilligungsverfahren
- § 10. Antragsunterlagen
- 2. Hauptstück Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
- § 11. Betroffene Tätigkeitsbereiche
- § 12. Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration
- § 13. Aufgaben und Verpflichtungen der ermächtigten Überwachungsstellen gemäß § 129 StrSchG 2020
- § 14. Aktivitätskonzentrationen, bei deren Überschreitung eine Abschätzung der Exposition der Bevölkerung zu veranlassen ist
- § 15. Meldebestimmungen
- § 16. Dosisbeschränkung für Expositionen durch Rückstände
- § 17. Neuerliche Abschätzungen und Ermittlungen gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020
- § 18. Erheblich erhöhte Exposition im Sinne des § 27 StrSchG 2020
- 3. Hauptstück Verbraucherprodukte
- § 19. Antragsunterlagen
- § 20. Höchstzulässige Dosisleistung
- 4. Hauptstück Bauartzugelassene Geräte
- § 21. Höchstzulässige Dosisleistungs- und Aktivitätswerte
- § 22. Antragsunterlagen
- § 23. Bauartschein
- § 24. Meldepflichten der Inhaberin/des Inhabers einer Bauartzulassung
- § 25. Meldepflichten der Verwenderin/des Verwenders eines bauartzugelassenen Gerätes
- 5. Hauptstück Radioaktive Quellen
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 26. Geltungsbereich
- § 27. Gefährliche radioaktive Quellen und hoch radioaktive umschlossene Quellen
- § 28. Kennzeichnung von radioaktiven Quellen
- § 29. Informationen über radioaktive Quellen
- § 30. Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen
- § 31. Abschirmung von Räumen und Funktionseinheiten
- § 32. Lagerung von radioaktiven Quellen
- § 33. Verbringung von umschlossenen radioaktiven Quellen in und aus Drittstaaten
- § 34. Weitergabe von radioaktiven Quellen
- 2. Abschnitt Umschlossene radioaktive Quellen
- § 35. Meldepflichten
- § 36. Dichtheitsprüfungen, undichte Quellen
- § 37. Strahlenvorrichtungen
- § 38. Betrieb von Strahlenvorrichtungen
- § 39. Handhabung von umschlossenen radioaktiven Quellen
- 3. Abschnitt Hoch radioaktive umschlossene Quellen
- § 40. Allgemeine Bestimmungen
- § 41. Kontrolle und Wartung von hoch radioaktiven umschlossenen Quellen
- § 42. Aufzeichnungspflichten
- 4. Abschnitt Offene radioaktive Stoffe
- § 43. Aufzeichnungspflichten
- § 44. Handhabung
- § 45. Schutz gegen Kontamination und Inkorporation
- § 46. Überprüfen auf Kontamination, Dekontaminierung
- § 47. Erforderliche Arbeitsplatztype
- § 48. Arbeitsplätze der Type C
- § 49. Arbeitsplätze der Type B
- § 50. Arbeitsplätze der Type A
- 6. Hauptstück Strahlengeneratoren
- 1. Abschnitt Nicht-medizinische Röntgeneinrichtungen
- § 51. Allgemeine Bestimmungen
- § 52. Anforderungen
- § 53. Betriebsvorschriften
- § 54. Bestimmungen für Vollschutzeinrichtungen
- 2. Abschnitt Nicht-medizinische Teilchenbeschleuniger
- § 55. Allgemeine Bestimmungen
- § 56. Anforderungen
- § 57. Betriebsvorschriften
- 7. Hauptstück Forschungsreaktoren
- § 58. Betriebsorganisation
- § 59. Betriebsvorschriften
- § 60. Managementsystem, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheitskultur
- § 61. Sicherheitsbericht, anlageninterner Notfallplan, Notfallübungen
- § 62. Periodische Sicherheitsüberprüfungen
- § 63. Aus- und Fortbildung von Reaktorpersonal
- § 64. Informationspflichten
- § 65. Stilllegungskonzept, finanzielle Vorsorge für die Stilllegung
- § 66. Aufzeichnungs- und Meldepflichten
- 8. Hauptstück Entsorgungsanlagen
- § 67. Allgemeine Bestimmungen zur sicheren Handhabung von radioaktiven Abfällen
- § 68. Betriebsorganisation und Betriebsvorschriften
- § 69. Integriertes Managementsystem, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Sicherheitskultur
- § 70. Sicherheitsbericht, anlageninterner Notfallplan, Notfallübungen
- § 71. Aus- und Fortbildung des Personals
- § 72. Informationspflichten
- § 73. Stilllegungskonzept
- § 74. Aufzeichnungs- und Meldepflichten
- § 75. Elektronische Datenbank und Betriebsbericht
- § 76. Weiterverwendung von radioaktiven Materialien, Beseitigung als konventioneller Abfall
- 9. Hauptstück Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung bei Tätigkeiten unter normalen Bedingungen
- § 77. Ableitungen
- 10. Hauptstück Notfallvorsorge bei Tätigkeiten
- § 78. Sicherheitsanalyse, Notfallplan, Notfallübungen
- 11. Hauptstück Strahlenschutzbeauftragte
- § 79. Ausbildung im medizinischen Bereich
- § 80. Ausbildung im nicht-medizinischen Bereich
- § 81. Ausbildung im Bereich von Forschungsreaktoren oder Entsorgungsanlagen
- § 82. Fortbildung
- § 83. Abweichungen von den Ausbildungserfordernissen
- 12. Hauptstück Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften und Einzelpersonen der Bevölkerung
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 84. Allgemeine Maßnahmen zum Schutz von Arbeitskräften
- § 85. Strahlenschutzunterweisungen
- § 86. Arbeitsanweisungen
- § 87. Strahlenschutzmittel
- § 88. Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte
- 2. Abschnitt Ärztliche Untersuchungen
- § 89. Eignungsuntersuchung
- § 90. Kontrolluntersuchung
- § 91. Sofortuntersuchung
- § 92. Ärztliches Zeugnis
- § 93. Verrechnung der Kosten
- § 94. Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
- § 95. Aufzeichnungen über ärztliche Untersuchungen
- § 96. Aus- und Fortbildungen für Ärztinnen/Ärzte, die ärztliche Untersuchungen durchführen
- 3. Abschnitt Dosisermittlung
- § 97. Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
- § 98. Ermittlung der externen Dosis
- § 99. Ermittlung der internen Exposition
- § 100. Ausnahme von der individuellen Dosisermittlung
- § 101. Ermittlung der Dosis bei unfallbedingter Exposition
- § 102. Ergebnisse der Dosisermittlung
- § 103. Festlegung einer Ersatzdosis oder Bestätigung der Dosis
- 4. Abschnitt Kontroll- und Überwachungsbereiche
- § 104. Kriterien für Kontroll- und Überwachungsbereiche
- § 105. Anforderungen an Kontroll- und Überwachungsbereiche
- § 106. Zutritt von Personen, die keine strahlenexponierten Arbeitskräfte sind, zu Kontroll- und Überwachungsbereichen
- § 107. Radiologische Überwachung der Arbeitsplätze
- § 108. Strahlenanwendungsräume
- 13. Hauptstück Schutz von strahlenexponierten Arbeitskräften bei der Beförderung von radioaktiven Materialien
- § 109. Dosisermittlung und ärztliche Untersuchungen
- 14. Hauptstück Freigabe von radioaktiven Materialien aus der regulatorischen Kontrolle
- § 110. Bewilligungsbestimmungen
- § 111. Voraussetzung für die Erteilung einer Freigabebewilligung
- § 112. Vorschriften für die Inhaberin/den Inhaber einer Freigabebewilligung
- § 113. Freigabe von Rückständen aus meldepflichtigen Tätigkeiten
- § 114. Freigabe von Amts wegen
- § 115. Entsorgung von Rückständen als radioaktiver Abfall
- 15. Hauptstück Sammlung und temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen
- § 116. Sammlung und temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen
- 3. Teil Sonstige geplante Expositionssituationen
- 1. Hauptstück Externe Arbeitskräfte
- § 117. Pflichten der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers und der Genehmigungsinhaberin/des Genehmigungsinhabers
- § 118. Führen von Strahlenschutzpässen
- 2. Hauptstück Berufliche Exposition des fliegenden Personals durch kosmische Strahlung
- § 119. Dosisabschätzung für das fliegende Personal
- § 120. Dosisermittlung für das fliegende Personal
- § 121. Information des fliegenden Personals
- § 122. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- 4. Teil Bestehende Expositionssituationen
- § 123. Referenzwert für die Exposition durch Gammastrahlung aus Bauprodukten
- 5. Teil Expositionssituationsübergreifende Bestimmungen
- 1. Hauptstück Strahlenschutzpass
- § 124. Administration von Strahlenschutzpässen
- 2. Hauptstück Abgabe von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung
- § 125. Abgabe von radioaktiven Abfällen zur Entsorgung
- 6. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 126. Verweisungen
- § 127. Übergangsbestimmungen
- § 128. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen zur AllgStrSchV 2020
- Freigrenzen und Freigabewerte
- Ableitung von radioaktiven Stoffen
- Betroffene Tätigkeitsbereiche
- Verfahren zur Dosisabschätzung und Ermittlung der Aktivitätskonzentration gemäß den §§ 24 bis 26 StrSchG 2020
- Aktivitätswerte zur Definition von gefährlichen radioaktiven Quellen und hoch radioaktiven umschlossenen Quellen
- Kennzeichnung von Kontroll- und Überwachungsbereichen sowie radioaktiven Quellen
- Ortsdosisleistungswerte zur Berechnung der erforderlichen Abschirmung
- Angaben zu hoch radioaktiven umschlossenen Quellen
- Arbeitsplatztypen für Tätigkeiten mit offenen radioaktiven Stoffen
- Inhalte des Sicherheitsberichtes für Forschungsreaktoren
- Inhalte von Notfallplänen
- Thematische Bereiche einer periodischen Sicherheitsüberprüfung von Forschungsreaktoren
- Ausbildung im Bereich nukleare Sicherheit
- Inhalte von Stilllegungskonzepten
- Inhalte des Sicherheitsberichtes für Entsorgungsanlagen
- Ausbildung für Tätigkeiten in Entsorgungsanlagen
- Thematische Bereiche von Sicherheitsanalysen für Tätigkeiten
- Strahlenschutzausbildungen
- Angaben zur Dosisermittlung und zu den ärztlichen Untersuchungen
- Ausbildung für Ärztinnen/Ärzte zur Durchführung von ärztlichen Untersuchungen
- Begriffsbestimmungen, Strahlungs- und Gewebewichtungsfaktoren, operationelle Größen und Festlegungen zur Dosisermittlung
- Festlegungen für die routinemäßige Inkorporationsüberwachung
- Dosisabschätzung für das fliegende Personal
- Dosisermittlung für das fliegende Personal