Monitoring Gesetzessammlung

RGBl. Nr. 39/1915

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht vom 22. Februar 1915, betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen (RGBl. Nr. 39/1915)

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