PrüfbV
INHALT
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (PrüfbV)
- Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Berichtszeitraum
- § 3 Risikoorientierung und Wesentlichkeit
- § 4 Art und Umfang der Berichterstattung
- § 5 Form und Frist der Berichterstattung
- § 6 Anlagen
- § 7 Zusammenfassende Schlussbemerkung
- § 8 Berichtsturnus; Unterzeichnung
- Abschnitt 2
- Angaben zum Institut
- § 9 Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
- § 10 Zweigniederlassungen
- Abschnitt 3
- Aufsichtliche Vorgaben
- Unterabschnitt 1
- Risikomanagement und Geschäftsorganisation
- § 11 Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation
- § 12 Vergütungssysteme
- § 13 IT-Systeme
- § 14 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
- § 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- § 15 Sanierungsplanung
- Unterabschnitt 2
- Handelsbuch
- § 16 Vorgaben für das Handelsbuch
- § 17 Ausnahme für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang
- Unterabschnitt 3
- Eigenmittel, Kapitalquoten und Liquiditätslage
- § 18 Ermittlung der Eigenmittel
- § 19 Eigenmittel
- § 20 Kapitalpuffer
- § 21 Kapitalquoten
- § 22 Solvabilitätskennzahl bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- § 23 Liquiditätslage
- Unterabschnitt 4
- Offenlegung
- § 24 Offenlegungsanforderungen
- Unterabschnitt 5
- Anzeigewesen
- § 25 Anzeigewesen
- Unterabschnitt 6
- Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten des Instituts
- § 26 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
- § 27 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
- § 28 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009
- § 29 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012
- § 29a Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach der Verordnung (EU) 2015/751
- § 29b Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz
- Unterabschnitt 7
- Gruppenangehörige Institute
- § 30 Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
- Abschnitt 4
- Angaben zum Kreditgeschäft
- § 31 Berichterstattung über das Kreditgeschäft und das Verbriefungsgeschäft
- § 32 Länderrisiko
- § 33 Organkredite
- § 34 Bemerkenswerte Kredite
- § 35 Beurteilung der Werthaltigkeit von Krediten
- § 36 Einhaltung der Offenlegungsvorschriften des § 18 des Kreditwesengesetzes
- § 37 Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger in Bezug auf Verbriefungspositionen
- Abschnitt 5
- Abschlussorientierte Berichterstattung
- Unterabschnitt 1
- Wirtschaftliche Lage des Instituts, einschließlich der geschäftlichen Entwicklung und der Ergebnisentwicklung
- § 38 Geschäftliche Entwicklung im Berichtsjahr
- § 39 Entwicklung der Vermögenslage
- § 40 Entwicklung der Ertragslage
- § 41 Risikolage und Risikovorsorge
- Unterabschnitt 2
- Erläuterungen zur Rechnungslegung
- § 42 Erläuterungen
- Abschnitt 6
- Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
- § 43 Regelungsbereich
- § 44 Ort der Berichterstattung
- § 45 In die aufsichtliche Zusammenfassung einzubeziehende Unternehmen
- § 46 Berichterstattung bei aufsichtsrechtlichen Gruppen
- § 47 Zusammengefasste Eigenmittel
- § 48 Zusätzliche Angaben
- § 49 Mindestangaben im Konzernprüfungsbericht
- § 50 Ergänzende Vorschriften für Unternehmen eines Finanzkonglomerats (§§ 17, 18 und 23 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes)
- Abschnitt 7
- Sondergeschäfte
- Unterabschnitt 1
- Pfandbriefgeschäft
- § 51 Grundsätze der Prüfung und Darstellung pfandbriefrechtlicher Aspekte
- § 52 Prüfung und Darstellung der organisatorischen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes
- § 53 (weggefallen)
- Unterabschnitt 2
- Bausparkassengeschäft
- § 54 Organisation und Auflagen
- § 55 Angaben zum Kreditgeschäft von Bausparkassen
- § 56 Angaben zur geschäftlichen Entwicklung von Bausparkassen
- § 57 Angaben zur Liquiditätslage von Bausparkassen
- § 58 Einsatz von Derivaten
- § 59 Angaben zur Ertragslage von Bausparkassen
- § 60 Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei Bausparkassen
- Unterabschnitt 3
- Finanzdienstleistungsinstitute
- § 61 Eigenmittel gemäß Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- § 62 Vorschriften für einzelne Finanzdienstleistungsinstitute
- § 63 Ausnahmeregelung
- Unterabschnitt 4
- Factoring
- § 64 Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben
- Unterabschnitt 5
- Leasing
- § 65 Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben
- Unterabschnitt 6
- Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten Verwahrgeschäfts
- § 66 Prüfungsgegenstand
- § 67 Zeitpunkt der Prüfung und Berichtszeitraum
- § 68 Besondere Anforderungen an den Depotprüfungsbericht
- § 69 Prüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
- Unterabschnitt 7
- Führung eines zentralen Registers oder eines Kryptowertpapierregisters gemäß den §§ 12 und 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
- § 69a Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
- § 69b Prüfung der registerführenden Stelle gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere
- Abschnitt 8
- Datenübersicht
- § 70 Datenübersicht
- Abschnitt 9
- Schlussvorschriften
- § 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung
- § 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 70) SON01
- Anlage 2 (zu § 70) SON02
- Anlage 3 (zu § 70) SON04
- Anlage 4 (zu § 70) SON05
- Anlage 5 (zu § 27)
Feedback