Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den pr... (916.202.1)
Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau
- Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau
- Art. 1 Entsprechung von Ausdrücken und anwendbares Recht
- Art. 2 Vorübergehende Aufhebung des Einfuhrverbots
- Art. 3 ³ Massnahmen gegen potenzielle Quarantäneorganismen
- Art. 4 ⁴ Besondere Massnahmen bei erhöhtem phytosanitärem Risiko
- Art. 5 ⁶ Vorsorgliches Einfuhrverbot für Waren mit hohem phytosanitärem Risiko
- Art. 5 a ⁷ Anerkennung gleichwertiger Massnahmen
- Art. 6 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 7 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁰
- Entsprechung von Ausdrücken und anwendbares Recht
- 1 Entsprechung von Ausdrücken
- 2 Anwendbares Recht
- Anhang 2 ¹⁴
- Vorübergehend vom Einfuhrverbot ausgenommene Waren, Einfuhrbedingungen und Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
- 1 Nicht zum Anpflanzen bestimmte Knollen von Solanum tuberosum L. aus Ägypten
- 1.1 Vorübergehende Ausnahme vom Einfuhrverbot
- 1.2 Überprüfung der Ausnahme vom Einfuhrverbot
- Anhang 3 ¹⁶
- Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von potenziellen Quarantäneorganismen
- 1 Epitrix cucumeris (Harris), Epitrix papa sp.n., Epitrix subcrinita (Lec.) und Epitrix tuberis (Gentner)
- 1.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 1.2 Besondere Bestimmungen
- 2 Schneckenarten der Gattung Pomacea (Perry)
- 2.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 2.2 Besondere Bestimmungen
- 3 Meloidogyne graminicola (Golden & Birchfield)
- 3.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 3.2 Besondere Bestimmungen
- 4 Chloridea virescens, Homona magnanima Dyakonov, Resseliella citrifrugis und Spodoptera ornithogalli
- 4.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 4.2 Besondere Bestimmungen
- 5 Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV)
- 5.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- Anhang 4 ²²
- Besondere Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Quarantäneorganismen nach Anhang 1 PGesV-WBF-UVEK ²³ bei erhöhtem phytosanitären Risiko
- 1 …
- 2 Xylella fastidiosa (Wells et al. )
- 2.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 2.2 Besondere Bestimmungen
- 3 Phyllosticta citricarpa (McAlpine) Van der Aa
- 3.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 3.2 Besondere Bestimmungen
- 4 Spodoptera frugiperda (Smith)
- 4.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 4.2 Besondere Bestimmungen
- 5 Aromia bungii (Faldermann)
- 5.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 5.2 Besondere Bestimmungen
- 6 Clavibacter sepedonicus (Spieckermann & Kotthoff 1914) Nouioui et al. 2018
- 6.1 Massnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung
- 6.2 Besondere Bestimmungen
- 7 Globodera pallida ( Stone) Behrens und Globodera rostochiensis (Wollenweber) Behrens
- 7.1 Massnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung
- 7.2 Besondere Bestimmungen
- 8 Ralstonia solanacearum (Smith 1896) Yabuuchi et al. 1996 emend. Safni et al. 2014
- 8.1 Massnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung
- 8.2 Besondere Bestimmungen
- 9 Synchytrium endobioticum (Schilbersky) Percival
- 9.1 Massnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung
- 9.2 Besondere Bestimmungen
- 10 Popillia japonica Newman
- 10.1 Massnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung
- Anhang 5 ³²
- Waren aus bestimmten Drittländern, für die aufgrund eines hohen phytosanitären Risikos ein vorsorgliches Einfuhrverbot gilt
- Anhang 6 ³⁵
- Massnahmen von Drittländern, die zum gleichen phytosanitären Schutzniveau führen wie die Erfüllung der in Anhang 7 PGesV‑WBF-UVEK ³⁶ festgelegten Voraussetzungen
- 1 Massnahmen betreffend Früchte von Citrus sinensis Pers. mit Ursprung in Israel angesichts der Risiken aufgrund von Thaumatotibia leucotreta