AO
INHALT
Abgabenordnung (AO)
- Abgabenordnung (AO)
- Inhaltsübersicht
- Erster Teil
- Einleitende Vorschriften
- Erster Abschnitt
- Anwendungsbereich
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen
- § 2a Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Zweiter Abschnitt
- Steuerliche Begriffsbestimmungen
- § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen
- § 4 Gesetz
- § 5 Ermessen
- § 6 Behörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden
- § 7 Amtsträger
- § 8 Wohnsitz
- § 9 Gewöhnlicher Aufenthalt
- § 10 Geschäftsleitung
- § 11 Sitz
- § 12 Betriebstätte
- § 13 Ständiger Vertreter
- § 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- § 15 Angehörige
- Dritter Abschnitt
- Zuständigkeit der Finanzbehörden
- § 16 Sachliche Zuständigkeit
- § 17 Örtliche Zuständigkeit
- § 18 Gesonderte Feststellungen
- § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
- § 20 Steuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen
- § 20a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
- § 21 Umsatzsteuer
- § 22 Realsteuern
- § 22a Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone
- § 23 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern
- § 24 Ersatzzuständigkeit
- § 25 Mehrfache örtliche Zuständigkeit
- § 26 Zuständigkeitswechsel
- § 27 Zuständigkeitsvereinbarung
- § 28 Zuständigkeitsstreit
- § 29 Gefahr im Verzug
- § 29a Unterstützung des örtlich zuständigen Finanzamts auf Anweisung der vorgesetzten Finanzbehörde
- Vierter Abschnitt
- Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
- § 29b Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden
- § 29c Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu anderen Zwecken
- § 30 Steuergeheimnis
- § 30a (weggefallen)
- § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen
- § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs
- § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
- § 31c Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu statistischen Zwecken
- Fünfter Abschnitt
- Haftungsbeschränkung für Amtsträger
- § 32 Haftungsbeschränkung für Amtsträger
- Sechster Abschnitt
- Rechte der betroffenen Person
- § 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen
- § 32b Informationspflicht der Finanzbehörde, wenn personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- § 32c Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 32d Form der Information oder Auskunftserteilung
- § 32e Verhältnis zu anderen Auskunfts- und Informationszugangsansprüchen
- § 32f Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht
- Siebter Abschnitt
- Datenschutzaufsicht, Gerichtlicher Rechtsschutz in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten
- § 32g Datenschutzbeauftragte der Finanzbehörden
- § 32h Datenschutzrechtliche Aufsicht, Datenschutz-Folgenabschätzung
- § 32i Gerichtlicher Rechtsschutz
- § 32j Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission
- Zweiter Teil
- Steuerschuldrecht
- Erster Abschnitt
- Steuerpflichtiger
- § 33 Steuerpflichtiger
- § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
- § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten
- § 36 Erlöschen der Vertretungsmacht
- Zweiter Abschnitt
- Steuerschuldverhältnis
- § 37 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 39 Zurechnung
- § 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln
- § 41 Unwirksame Rechtsgeschäfte
- § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
- § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger
- § 44 Gesamtschuldner
- § 45 Gesamtrechtsnachfolge
- § 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung
- § 47 Erlöschen
- § 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter
- § 49 Verschollenheit
- § 50 Erlöschen und Unbedingtwerden der Verbrauchsteuer, Übergang der bedingten Verbrauchsteuerschuld
- Dritter Abschnitt
- Steuerbegünstigte Zwecke
- § 51 Allgemeines
- § 52 Gemeinnützige Zwecke
- § 53 Mildtätige Zwecke
- § 54 Kirchliche Zwecke
- § 55 Selbstlosigkeit
- § 56 Ausschließlichkeit
- § 57 Unmittelbarkeit
- § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen
- § 58a Vertrauensschutz bei Mittelweitergaben
- § 59 Voraussetzung der Steuervergünstigung
- § 60 Anforderungen an die Satzung
- § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
- § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung
- § 62 Rücklagen und Vermögensbildung
- § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung
- § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
- § 65 Zweckbetrieb
- § 66 Wohlfahrtspflege
- § 67 Krankenhäuser
- § 67a Sportliche Veranstaltungen
- § 68 Einzelne Zweckbetriebe
- Vierter Abschnitt
- Haftung
- § 69 Haftung der Vertreter
- § 70 Haftung des Vertretenen
- § 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers
- § 72 Haftung bei Verletzung der Pflicht zur Kontenwahrheit
- § 72a Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden
- § 73 Haftung bei Organschaft
- § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen
- § 75 Haftung des Betriebsübernehmers
- § 76 Sachhaftung
- § 77 Duldungspflicht
- Dritter Teil
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Erster Abschnitt
- Verfahrensgrundsätze
- 1. Unterabschnitt
- Beteiligung am Verfahren
- § 78 Beteiligte
- § 79 Handlungsfähigkeit
- § 80 Bevollmächtigte und Beistände
- § 80a Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an Landesfinanzbehörden
- § 81 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
- 2. Unterabschnitt
- Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen
- § 82 Ausgeschlossene Personen
- § 83 Besorgnis der Befangenheit
- § 84 Ablehnung von Mitgliedern eines Ausschusses
- 3. Unterabschnitt
- Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel
- I.
- Allgemeines
- § 85 Besteuerungsgrundsätze
- § 86 Beginn des Verfahrens
- § 87 Amtssprache
- § 87a Elektronische Kommunikation
- § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden
- § 87c Nicht amtliche Datenverarbeitungsprogramme für das Besteuerungsverfahren
- § 87d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag
- § 87e Ausnahmeregelung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer
- § 88 Untersuchungsgrundsatz
- § 88a Sammlung von geschützten Daten
- § 88b Länderübergreifender Abruf und Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen
- § 88c Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen
- § 89 Beratung, Auskunft
- § 89a Vorabverständigungsverfahren
- § 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 91 Anhörung Beteiligter
- § 92 Beweismittel
- II.
- Beweis durch Auskünfte und Sachverständigengutachten
- § 93 Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
- § 93a Allgemeine Mitteilungspflichten
- § 93b Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
- § 93c Datenübermittlung durch Dritte
- § 93d Verordnungsermächtigung
- § 94 Eidliche Vernehmung
- § 95 Versicherung an Eides statt
- § 96 Hinzuziehung von Sachverständigen
- III.
- Beweis durch Urkunden und Augenschein
- § 97 Vorlage von Urkunden
- § 98 Einnahme des Augenscheins
- § 99 Betreten von Grundstücken und Räumen
- § 100 Vorlage von Wertsachen
- IV.
- Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte
- § 101 Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht der Angehörigen
- § 102 Auskunftsverweigerungsrecht zum Schutz bestimmter Berufsgeheimnisse
- § 103 Auskunftsverweigerungsrecht bei Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit
- § 104 Verweigerung der Erstattung eines Gutachtens und der Vorlage von Urkunden
- § 105 Verhältnis der Auskunfts- und Vorlagepflicht zur Schweigepflicht öffentlicher Stellen
- § 106 Beschränkung der Auskunfts- und Vorlagepflicht bei Beeinträchtigung des staatlichen Wohls
- V.
- Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen
- § 107 Entschädigung der Auskunftspflichtigen und der Sachverständigen
- 4. Unterabschnitt
- Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
- § 108 Fristen und Termine
- § 109 Verlängerung von Fristen
- § 110 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- 5. Unterabschnitt
- Rechts- und Amtshilfe
- § 111 Amtshilfepflicht
- § 112 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
- § 113 Auswahl der Behörde
- § 114 Durchführung der Amtshilfe
- § 115 Kosten der Amtshilfe
- § 116 Anzeige von Steuerstraftaten
- § 117 Zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen
- § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 117b Verwendung von den nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten
- § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten
- § 117d Statistiken über die zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe
- Zweiter Abschnitt
- Verwaltungsakte
- § 118 Begriff des Verwaltungsakts
- § 119 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts
- § 120 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
- § 121 Begründung des Verwaltungsakts
- § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts
- § 122a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
- § 123 Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
- § 124 Wirksamkeit des Verwaltungsakts
- § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts
- § 126 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
- § 127 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
- § 128 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts
- § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts
- § 130 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
- § 131 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts
- § 132 Rücknahme, Widerruf, Aufhebung und Änderung im Rechtsbehelfsverfahren
- § 133 Rückgabe von Urkunden und Sachen
- Vierter Teil
- Durchführung der Besteuerung
- Erster Abschnitt
- Erfassung der Steuerpflichtigen
- 1. Unterabschnitt
- Personenstands- und Betriebsaufnahme
- §§ 134 bis 136 (weggefallen)
- 2. Unterabschnitt
- Anzeigepflichten
- § 137 Steuerliche Erfassung von Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen
- § 138 Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
- § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
- § 138b Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften
- § 138c Verordnungsermächtigung
- § 138d Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
- § 138e Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen
- § 138f Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre
- § 138g Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Nutzer
- § 138h Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
- § 138i Information der Landesfinanzbehörden
- § 138j Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen
- § 138k Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung
- § 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen
- 3. Unterabschnitt
- Identifikationsmerkmal
- § 139a Identifikationsmerkmal
- § 139b Identifikationsnummer
- § 139c Wirtschafts-Identifikationsnummer
- § 139d Verordnungsermächtigung
- Zweiter Abschnitt
- Mitwirkungspflichten
- 1. Unterabschnitt
- Führung von Büchern und Aufzeichnungen
- § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen
- § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
- § 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte
- § 143 Aufzeichnung des Wareneingangs
- § 144 Aufzeichnung des Warenausgangs
- § 145 Allgemeine Anforderungen an Buchführung und Aufzeichnungen
- § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
- § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
- § 146b Kassen-Nachschau
- § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger
- § 147b Verordnungsermächtigung zur Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen
- § 148 Bewilligung von Erleichterungen
- 2. Unterabschnitt
- Steuererklärungen
- § 149 Abgabe der Steuererklärungen
- § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
- § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle
- § 152 Verspätungszuschlag
- § 153 Berichtigung von Erklärungen
- 3. Unterabschnitt
- Kontenwahrheit
- § 154 Kontenwahrheit
- Dritter Abschnitt
- Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
- 1. Unterabschnitt
- Steuerfestsetzung
- I.
- Allgemeine Vorschriften
- § 155 Steuerfestsetzung
- § 156 Absehen von der Steuerfestsetzung
- § 157 Form und Inhalt der Steuerbescheide
- § 158 Beweiskraft der Buchführung
- § 159 Nachweis der Treuhänderschaft
- § 160 Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern
- § 161 Fehlmengen bei Bestandsaufnahmen
- § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
- § 163 Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen
- § 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung
- § 165 Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung
- § 166 Drittwirkung der Steuerfestsetzung
- § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern
- § 168 Wirkung einer Steueranmeldung
- II.
- Festsetzungsverjährung
- § 169 Festsetzungsfrist
- § 170 Beginn der Festsetzungsfrist
- § 171 Ablaufhemmung
- III.
- Bestandskraft
- § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel
- § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung
- § 174 Widerstreitende Steuerfestsetzungen
- § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen
- § 175a Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen
- § 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte
- § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- § 177 Berichtigung von materiellen Fehlern
- IV.
- Kosten
- § 178 Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Zollbehörden
- § 178a (weggefallen)
- 2. Unterabschnitt
- Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
- I.
- Gesonderte Feststellungen
- § 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
- § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung
- § 183 Empfangsbevollmächtigte bei der einheitlichen Feststellung
- II.
- Festsetzung von Steuermessbeträgen
- § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen
- 3. Unterabschnitt
- Zerlegung und Zuteilung
- § 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften
- § 186 Beteiligte
- § 187 Akteneinsicht
- § 188 Zerlegungsbescheid
- § 189 Änderung der Zerlegung
- § 190 Zuteilungsverfahren
- 4. Unterabschnitt
- Haftung
- § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide
- § 192 Vertragliche Haftung
- Vierter Abschnitt
- Außenprüfung
- 1. Unterabschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung
- § 194 Sachlicher Umfang einer Außenprüfung
- § 195 Zuständigkeit
- § 196 Prüfungsanordnung
- § 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung
- § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung
- § 199 Prüfungsgrundsätze
- § 200 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen
- § 200a Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen
- § 201 Schlussbesprechung
- § 202 Inhalt und Bekanntgabe des Prüfungsberichts
- § 203 Abgekürzte Außenprüfung
- § 203a Außenprüfung bei Datenübermittlung durch Dritte
- 2. Unterabschnitt
- Verbindliche Zusagen auf Grund einer Außenprüfung
- § 204 Voraussetzung der verbindlichen Zusage
- § 205 Form der verbindlichen Zusage
- § 206 Bindungswirkung
- § 207 Außerkrafttreten, Aufhebung und Änderung der verbindlichen Zusage
- Fünfter Abschnitt
- Steuerfahndung (Zollfahndung)
- § 208 Steuerfahndung (Zollfahndung)
- § 208a Steuerfahndung des Bundeszentralamts für Steuern
- Sechster Abschnitt
- Steueraufsicht in besonderen Fällen
- § 209 Gegenstand der Steueraufsicht
- § 210 Befugnisse der Finanzbehörde
- § 211 Pflichten der betroffenen Person
- § 212 Durchführungsvorschriften
- § 213 Besondere Aufsichtsmaßnahmen
- § 214 Beauftragte
- § 215 Sicherstellung im Aufsichtsweg
- § 216 Überführung in das Eigentum des Bundes
- § 217 Steuerhilfspersonen
- Fünfter Teil
- Erhebungsverfahren
- Erster Abschnitt
- Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- 1. Unterabschnitt
- Verwirklichung und Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden
- § 220 Fälligkeit
- § 221 Abweichende Fälligkeitsbestimmung
- § 222 Stundung
- § 223 (weggefallen)
- 2. Unterabschnitt
- Zahlung, Aufrechnung, Erlass
- § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung
- § 224a Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt
- § 225 Reihenfolge der Tilgung
- § 226 Aufrechnung
- § 227 Erlass
- 3. Unterabschnitt
- Zahlungsverjährung
- § 228 Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist
- § 229 Beginn der Verjährung
- § 230 Hemmung der Verjährung
- § 231 Unterbrechung der Verjährung
- § 232 Wirkung der Verjährung
- Zweiter Abschnitt
- Verzinsung, Säumniszuschläge
- 1. Unterabschnitt
- Verzinsung
- § 233 Grundsatz
- § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- § 234 Stundungszinsen
- § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern
- § 236 Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge
- § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung
- § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen
- § 239 Festsetzung der Zinsen
- 2. Unterabschnitt
- Säumniszuschläge
- § 240 Säumniszuschläge
- Dritter Abschnitt
- Sicherheitsleistung
- § 241 Art der Sicherheitsleistung
- § 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln
- § 243 Verpfändung von Wertpapieren
- § 244 Taugliche Steuerbürgen
- § 245 Sicherheitsleistung durch andere Werte
- § 246 Annahmewerte
- § 247 Austausch von Sicherheiten
- § 248 Nachschusspflicht
- Sechster Teil
- Vollstreckung
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 249 Vollstreckungsbehörden
- § 250 Vollstreckungsersuchen
- § 251 Vollstreckbare Verwaltungsakte
- § 252 Vollstreckungsgläubiger
- § 253 Vollstreckungsschuldner
- § 254 Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung
- § 255 Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts
- § 256 Einwendungen gegen die Vollstreckung
- § 257 Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung
- § 258 Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung
- Zweiter Abschnitt
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- 1. Unterabschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 259 Mahnung
- § 260 Angabe des Schuldgrundes
- § 261 Niederschlagung
- § 262 Rechte Dritter
- § 263 Vollstreckung gegen Ehegatten oder Lebenspartner
- § 264 Vollstreckung gegen Nießbraucher
- § 265 Vollstreckung gegen Erben
- § 266 Sonstige Fälle beschränkter Haftung
- § 267 Vollstreckungsverfahren gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen
- 2. Unterabschnitt
- Aufteilung einer Gesamtschuld
- § 268 Grundsatz
- § 269 Antrag
- § 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab
- § 271 Aufteilungsmaßstab für die Vermögensteuer
- § 272 Aufteilungsmaßstab für Vorauszahlungen
- § 273 Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen
- § 274 Besonderer Aufteilungsmaßstab
- § 275 (weggefallen)
- § 276 Rückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung
- § 277 Vollstreckung
- § 278 Beschränkung der Vollstreckung
- § 279 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids
- § 280 Änderung des Aufteilungsbescheids
- 3. Unterabschnitt
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- I.
- Allgemeines
- § 281 Pfändung
- § 282 Wirkung der Pfändung
- § 283 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
- § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
- II.
- Vollstreckung in Sachen
- § 285 Vollziehungsbeamte
- § 286 Vollstreckung in Sachen
- § 287 Befugnisse des Vollziehungsbeamten
- § 288 Zuziehung von Zeugen
- § 289 Zeit der Vollstreckung
- § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten
- § 291 Niederschrift
- § 292 Abwendung der Pfändung
- § 293 Pfand- und Vorzugsrechte Dritter
- § 294 Ungetrennte Früchte
- § 295 Unpfändbarkeit von Sachen
- § 296 Verwertung
- § 297 Aussetzung der Verwertung
- § 298 Versteigerung
- § 299 Zuschlag
- § 300 Mindestgebot
- § 301 Einstellung der Versteigerung
- § 302 Wertpapiere
- § 303 Namenspapiere
- § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte
- § 305 Besondere Verwertung
- § 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen
- § 307 Anschlusspfändung
- § 308 Verwertung bei mehrfacher Pfändung
- III.
- Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 309 Pfändung einer Geldforderung
- § 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung
- § 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
- § 312 Pfändung einer Forderung aus indossablen Papieren
- § 313 Pfändung fortlaufender Bezüge
- § 314 Einziehungsverfügung
- § 315 Wirkung der Einziehungsverfügung
- § 316 Erklärungspflicht des Drittschuldners
- § 317 Andere Art der Verwertung
- § 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen
- § 319 Unpfändbarkeit von Forderungen
- § 320 Mehrfache Pfändung einer Forderung
- § 321 Vollstreckung in andere Vermögensrechte
- 4. Unterabschnitt
- Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- § 322 Verfahren
- § 323 Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger
- 5. Unterabschnitt
- Arrest
- § 324 Dinglicher Arrest
- § 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes
- § 326 Persönlicher Sicherheitsarrest
- 6. Unterabschnitt
- Verwertung von Sicherheiten
- § 327 Verwertung von Sicherheiten
- Dritter Abschnitt
- Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen
- 1. Unterabschnitt
- Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
- § 328 Zwangsmittel
- § 329 Zwangsgeld
- § 330 Ersatzvornahme
- § 331 Unmittelbarer Zwang
- § 332 Androhung der Zwangsmittel
- § 333 Festsetzung der Zwangsmittel
- § 334 Ersatzzwangshaft
- § 335 Beendigung des Zwangsverfahrens
- 2. Unterabschnitt
- Erzwingung von Sicherheiten
- § 336 Erzwingung von Sicherheiten
- Vierter Abschnitt
- Kosten
- § 337 Kosten der Vollstreckung
- § 338 Gebührenarten
- § 339 Pfändungsgebühr
- § 340 Wegnahmegebühr
- § 341 Verwertungsgebühr
- § 342 Mehrheit von Schuldnern
- § 343
- § 344 Auslagen
- § 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
- § 346 Unrichtige Sachbehandlung, Festsetzungsfrist
- Siebenter Teil
- Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
- Erster Abschnitt
- Zulässigkeit
- § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs
- § 348 Ausschluss des Einspruchs
- § 349
- § 350 Beschwer
- § 351 Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte
- § 352 Einspruchsbefugnis bei der einheitlichen Feststellung
- § 353 Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers
- § 354 Einspruchsverzicht
- Zweiter Abschnitt
- Verfahrensvorschriften
- § 355 Einspruchsfrist
- § 356 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 357 Einlegung des Einspruchs
- § 358 Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
- § 359 Beteiligte
- § 360 Hinzuziehung zum Verfahren
- § 361 Aussetzung der Vollziehung
- § 362 Rücknahme des Einspruchs
- § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens
- § 364 Offenlegung der Besteuerungsunterlagen
- § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands
- § 364b Fristsetzung
- § 365 Anwendung von Verfahrensvorschriften
- § 366 Form, Inhalt und Erteilung der Einspruchsentscheidung
- § 367 Entscheidung über den Einspruch
- § 368
- Achter Teil
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Erster Abschnitt
- Strafvorschriften
- § 369 Steuerstraftaten
- § 370 Steuerhinterziehung
- § 370a (weggefallen)
- § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- § 372 Bannbruch
- § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
- § 374 Steuerhehlerei
- § 375 Nebenfolgen
- § 375a (weggefallen)
- § 376 Verfolgungsverjährung
- Zweiter Abschnitt
- Bußgeldvorschriften
- § 377 Steuerordnungswidrigkeiten
- § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung
- § 379 Steuergefährdung
- § 380 Gefährdung der Abzugsteuern
- § 381 Verbrauchsteuergefährdung
- § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
- § 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen
- § 383a (weggefallen)
- § 383b Pflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten
- § 384 Verfolgungsverjährung
- § 384a Verstöße nach Artikel 83 Absatz 4 bis 6 der Verordnung (EU) 2016/679
- Dritter Abschnitt
- Strafverfahren
- 1. Unterabschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- § 385 Geltung von Verfahrensvorschriften
- § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten
- § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde
- § 388 Örtlich zuständige Finanzbehörde
- § 389 Zusammenhängende Strafsachen
- § 390 Mehrfache Zuständigkeit
- § 391 Zuständiges Gericht
- § 392 Verteidigung
- § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren
- § 394 Übergang des Eigentums
- § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde
- § 396 Aussetzung des Verfahrens
- 2. Unterabschnitt
- Ermittlungsverfahren
- I.
- Allgemeines
- § 397 Einleitung des Strafverfahrens
- § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit
- § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen
- II.
- Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten
- § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
- § 400 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls
- § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren
- III.
- Stellung der Finanzbehörde im Verfahren der Staatsanwaltschaft
- § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
- § 403 Beteiligung der Finanzbehörde
- IV.
- Steuer- und Zollfahndung
- § 404 Steuer- und Zollfahndung
- V.
- Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen
- § 405 Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen
- 3. Unterabschnitt
- Gerichtliches Verfahren
- § 406 Mitwirkung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren und im selbständigen Verfahren
- § 407 Beteiligung der Finanzbehörde in sonstigen Fällen
- 4. Unterabschnitt
- Kosten des Verfahrens
- § 408 Kosten des Verfahrens
- Vierter Abschnitt
- Bußgeldverfahren
- § 409 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren
- § 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer
- § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten
- Neunter Teil
- Schlussvorschriften
- § 413 Einschränkung von Grundrechten
- § 414
- § 415
- Anlage 1 (zu § 60) Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften (nur aus steuerlichen Gründen notwendige Bestimmungen)
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