L-BGG
INHALT
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) Vom 17. Dezember 2014
- Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) Vom 17. Dezember 2014
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Gesetzesziel
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Frauen mit Behinderungen
- Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
- § 5 Gleichstellungsauftrag
- § 6 Benachteiligungsverbot für öffentliche Stellen; Beweislastumkehr
- § 7 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- § 8 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- § 9 Gestaltung des Schriftverkehrs
- § 10 Barrierefreie mediale Angebote
- Fußnoten
- Abschnitt 3 Rechtsbehelfe
- § 11 Prozessstandschaft in verwaltungs- und sozialrechtlichen Verfahren
- § 12 Verbandsklagerecht
- Abschnitt 4 Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen
- § 13 Amt der oder des Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 14 Aufgaben und Befugnisse der oder des Landes-Behindertenbeauftragten
- § 15 Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- § 16 Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 17 Übergangsvorschriften
- § 18 Inkrafttreten
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