StVDAErmächtVO
    DE - Landesrecht Baden-Württemberg

    INHALT

    Verordnung der Landesregierung zur Übertragung der Ermächtigung zur Bestimmung der zuständigen Finanzbehörden für den länderübergreifenden Abruf und die Verwendung von Daten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Steuerverkürzungen nach § 88b der Abgabenordnung auf das Ministerium für Finanzen (Steuerverkürzungsdatenabrufermächtigungsverordnung - StVDAErmächtVO) Vom 20. Juli 2021

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