KirchgeldVO
INHALT
Verordnung des Finanzministeriums über die Übertragung der Verwaltung des besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe oder glaubensverschiedener Lebenspartnerschaft der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Diözese Mainz auf die staatlichen Finanzbehörden (Kirchgeldverordnung - KirchgeldVO) Vom 18. März 1998
- Verordnung des Finanzministeriums über die Übertragung der Verwaltung des besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe oder glaubensverschiedener Lebenspartnerschaft der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Diözese Mainz auf die staatlichen Finanzbehörden (Kirchgeldverordnung - KirchgeldVO) Vom 18. März 1998
- § 1 Verwaltung des besonderen Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe oder glaubensverschiedener Lebenspartnerschaft
- § 2 Inkrafttreten, Anwendungsregelungen
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