KiPflVO
INHALT
Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege (Kinderpflegeverordnung - KiPflVO) Vom 21. Juli 2015
- Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege (Kinderpflegeverordnung - KiPflVO) Vom 21. Juli 2015
- ABSCHNITT 1 Allgemeines
- § 1 Zweck der Ausbildung
- § 2 Dauer, Gliederung und Abschluss der Ausbildung
- § 3 Bildungsplan, Stundentafel
- § 4 Pflichtbereich, maßgebende Fächer und Handlungsfelder
- ABSCHNITT 2 Aufnahmeverfahren
- § 5 Aufnahmevoraussetzungen
- § 6 Aufnahmeantrag
- § 7 Auswahlverfahren
- § 8 Beratungsgespräch
- § 9 Probezeit
- ABSCHNITT 3 Praktische Ausbildung
- § 10 Allgemeines
- § 11 Ausbildungseinrichtungen
- § 12 Wechsel der Einrichtung während der schulischen Ausbildung
- § 13 Durchführung der praktischen Ausbildung
- § 14 Bewertung
- ABSCHNITT 4 Versetzung, Wiederholung
- § 15 Voraussetzungen für die Versetzung
- § 16 Wiederholung bei Nichtversetzung, Entlassung
- ABSCHNITT 5 Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung
- § 17 Zweck der Prüfung
- § 18 Teile der Prüfung
- § 19 Ort und Zeitpunkt der Prüfung
- § 20 Zulassung zur Prüfung, Anmeldenoten
- § 21 Prüfungsausschuss, Fachausschüsse
- § 22 Schriftliche Prüfung
- § 23 Mündliche Prüfung
- § 24 Ermittlung des Prüfungsergebnisses
- § 25 Zeugnis
- § 26 Wiederholung der Prüfung, Entlassung
- § 27 Nichtteilnahme, Rücktritt
- § 28 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
- ABSCHNITT 6 Prüfung für Schulfremde
- § 29 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- § 30 Teile und Zeitpunkt der Schulfremdenprüfung
- § 31 Meldung
- § 32 Voraussetzungen für die Zulassung
- § 33 Entscheidung über die Zulassung, Ort der Schulfremdenprüfung
- § 34 Durchführung der Schulfremdenprüfung
- ABSCHNITT 7 Berufspraktikum
- § 35 Allgemeines
- § 36 Praktikumsstellen
- § 37 Ausbildung
- ABSCHNITT 8 Abschluss der Ausbildung
- § 38 Erziehungspraktische Prüfung
- § 39 Abnahme der erziehungspraktischen Prüfung
- § 40 Prüfungsausschuss, Fachausschuss
- § 41 Durchführung der erziehungspraktischen Prüfung
- § 42 Ermittlung des Gesamtergebnisses
- § 43 Abschlusszeugnis
- § 44 Wiederholung, Beendigung der Ausbildung
- ABSCHNITT 9 Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
- § 45 Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen
- ABSCHNITT 10 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 46 Nachträgliche staatliche Anerkennung
- § 46a Übergangsbestimmungen
- § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Fußnoten
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