HNTVO
INHALT
Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNTVO) Vom 30. Juni 1982
- Verordnung der Landesregierung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HNTVO) Vom 30. Juni 1982
- ERSTER ABSCHNITT: Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Geltung der Landesnebentätigkeitsverordnung
- § 3 Verhältnis von Nebentätigkeiten zu Dienstaufgaben
- § 3 a Ausnahmen vom Höchstbetrag und von der Ablieferungspflicht
- ZWEITER ABSCHNITT: Genehmigung von Nebentätigkeiten, Genehmigungsverfahren
- § 4 Allgemeine Genehmigung
- § 5 Bereich der Medizin
- § 6 Freiberufliche Nebentätigkeit von Hochschullehrern
- § 7 Genehmigungsverfahren
- DRITTER ABSCHNITT: Genehmigung der Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn
- § 8 Genehmigungspflicht, Genehmigungsverfahren
- § 9 Allgemeine Genehmigung
- VIERTER ABSCHNITT: Entgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn
- § 10 Höhe des Nutzungsentgelts bei Nebentätigkeiten außerhalb der Medizin
- § 11 Höhe des Nutzungsentgelts bei Nebentätigkeiten in der Medizin
- § 11 a
- § 12 Verzicht auf das Nutzungsentgelt
- § 13 Führung von Aufzeichnungen über die Inanspruchnahme, Abrechnung
- § 14 Festsetzung und Fälligkeit des Nutzungsentgelts
- FÜNFTER ABSCHNITT: Änderung der Landesnebentätigkeitsverordnung, Schlußbestimmungen
- § 15 Änderung der Landesnebentätigkeitsverordnung
- § 16 Schlußbestimmungen
- Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:
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